Zu unrecht Hausverbot bekommen? Was tun?

kugel  03.04.2023, 13:51

Ist dein Onkel der Ladeninhaber?

JohannaChudaska 
Fragesteller
 03.04.2023, 13:52

Nein, er ist ein normaler Mitarbeiter

Malwine92  03.04.2023, 13:58

Was sollst du den angestellt haben laut deines Onkeld wegen deiner Mutter?

JohannaChudaska 
Fragesteller
 03.04.2023, 14:52

Ich bin ausgezogen 🤷

Weil ich Jahre lang physische sowie psychische Gewalt durch meiner Mutter, meinem Stiefvater und seiner Mutter erleiden musste. Daher bin ich zu meinem Vater

12 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wie es scheint ist er im Unrecht!

Ein Hausverbot bei einer Einrichtung mit öffentlichem PublikumsVerkehr muss sachlich begründet sein. Theoretisch könnte Dir die Polizei dabei eher nutzen, als schaden, Deiner Freundin sowieso! Am geschicktesten wäre es, den Marktleiter holen zu lassen.

Andererseits gehen die Uhren auf Dörfern immer noch anders! Da kungelt der Chef mit der Polizei und wenn der langjährige Angestellte sagt 'er hätte seine Gründe', dann reicht das häufig aus, um einfach abzublocken und die Polizei steht plötzlich hinter dem Hausverbot! Was nutzt es, das vor Gericht auszufechten?

Ein Hausverbot darf nur der Ladeninhaber aussprechen - und nur, wenn Du geklaut oder randaliert hast, o.ä. ...
Dein Onkel hat hier eindeutig seine Kompetenzen überschritten. Ja, Du hättest sagen können, er möge die Polizei rufen und gleich auch den Ladeninhaber.

Was ich nicht verstehe: Warum gehst Du für Deine Mutter einkaufen, wenn Du schon vor ihrer Gewalttätigkeit geflohen bist? Du solltest Abstand halten!

Vielleicht sollte besser Deine Freundin Dich besuchen, statt umgekehrt...
Dieser fiesen Verwandtschaft gehe besser aus dem Weg.

Man kann jedem Hausverbot erteilen dem man will. Die Gründe dafür sind völlig egal. Man dürfte sogar aufgrund von Nationalität, Hautfarbe oder Sexualität ein Hausverbot aussprechen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Test1ccount123  21.06.2023, 14:57

Sorry, aber eine Antwort ist falsch, zumindest wenn es um Geschäfte geht.

Siehe Art. 19 AGG, welcher zivilrechtlich bindend ist. Es gab im Übrigen auch schonmal Witzbolde, die in Österreich Arabern Hausverbot auf Grundlage ihrer Nationalitäten erteilt haben. Wurde letztendlich für unwirksam erklärt. Die Gesetzeslage ist so ziemlich die Gleiche.

Und am Ende würde es bei einen Hausfriedensbruch daran scheitern, dass der Staat als Mittelmann sich an seinen eigenen Vertrag/der Verfassung halten muss. Spätestens auf Europaebene.

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Ich würde mich beim Filialleiter beschweren. Dein Onkel hat vermutlich das Recht Hausverbote auszusprechen, aber es ist sicher nicht im Interesse des Leiters oder des Inhabers, wenn er das aufgrund persönlicher, innerfamiliärer Probleme tut.

Wenn ich das richtig verstehe arbeitet dein Onkel nur dort. Er ist nicht der Manager des Ladens.
Daher: Falls du dort weiterhin einkaufen möchtest, kannst du mal mit dem Chef des Ladens reden. Vielleicht hebt er das Hausverbot auf.
Wenn nicht, dann kannst du nichts tun.

Und wenn er nicht mit dir reden will, dann kannst du das leider auch nicht klären.