Zollrechnung nach 6 Monaten

3 Antworten

Grundsätzlich ja. Die Verjährungsfrist  beträgt, je nachdem, wie man die Rechnung einordnet, mindestens 1 Jahr - das ist noch lange nicht erreicht.

Wenn es ein Geschenk war, stellt sich jedoch die Frage nach dem Wert, und ob die Abfertigung korrekt vorgenommen wurde. Gegen den Zollbeleg kannst Du zwar beim Zoll keinen Einspruch mehr einlegen, aber da FedEx Dir den Beleg so spät zugeschickt hat, dass die Frist abgelaufen ist, müssten die im Zweifelsfall dafür haften. OB allerdings ein Fehler in der Abwicklung vorliegt, kann man aus Deinen Angaben nicht ableiten. Dafür müsste man wissen, welcher Wert für das Paket von Deiner Freundin gegenüber FedEx angegeben war, und mit welchem Wert die Abfertigung durchgeführt wurde. War der deklarierte Wert über 45 Euro, oder das Wort "Gift" (= engl. für 'Geschenk') fehlte und der Wert war über 22 Euro, und wurde auch genau so von FedEx dem Zoll gegenüber deklariert, ist alles in Ordnung und es gibt keine Chance für eine Erstattung. Anderenfalls kannst Du FedEx ein Schreiben machen, die Fakten darlegen, sie in die Haftung wegen falscher Abfertigung nehmen, und die Erstattung fordern. Das macht aber in der Praxis nur Sinn, wenn man entweder "aus Prinzip" das einfordert, oder wenn es sich um einen nennenswerten Betrag handelt (z.B. lohnt sich das bei 5 Euro eher nicht...), denn FedEx wird wshl. nicht sofort erstatten, sondern "Schreiberei" anfangen. (Brief FX - Antwort von Dir - Brief FX - Antwort - ...) - die haben halt eine eigene Reklamationsabteilung, die den ganzen Tag nichts anderes macht, als erst mal Forderungen abzulehnen; solange bis sie feststellen, dass sie um die Erstattung nicht herumkommen und alle "juristischen Winkelzüge" (sowie der "Zermürbungseffekt" durch viele Nachfragen etc.) nutzlos sind.

Bevor Du reklamierst, sieh auch mal nach, ob in den Kosten eine Zollabfertigungsgebühr enthalten ist - die wird nämlich nicht erstattet, denn FedEx hat die private Dienstleistung der Zollabfertigung ja erbracht und kann dafür Geld verlangen (wie andere Paketdienste es z.T. auch tun).

Gedanke: Zoll = Steuern, Steuerforderungen verjähren so bald nicht. Fazit: zahlen

Natürlich musst Du die Rechnung zahlen.

Wie kommst Du darauf, das nicht zu müssen ?

Solche Forderungen verjähren erst nach 3 Jahren.