Zollgebühren nach Bestellungen oder nach Zeitraum?

2 Antworten

"ich habe bei jyw-tmgc.com für 120 EUR eingekauft und 30 EUR Versand kommt oben drauf"

Der Zoll legt als Warenwert den gesamten Betrag, den du tatsächlich gezahlst hast (bzw. zu zahlen verpflichtet bist) - einschließlich Versandkosten - zu Grunde. Bei genau 150,00 € Warenwert fielen grundsätzlich kein Zoll, aber jedenfalls Einfuhrumsatzsteuer, an. Bei einem Warenwert ab 150,01 € fällt Zoll und Einfuhrumsatzsteuer an.

Die Freigrenze gilt je pro Sendung. Wenn es also zwei Bestellungen gibt gilt die Freigrenze auch zwei Mal.

"Dann habe ich nochmal eine neue Bestellung dort aufgegeben für 140+30 Versand also 170"

Auf diese Sendung fällt dann jedenfalls Zoll und Einfuhrumsatzsteuer an.

Wenn du nicht als Selbstverzoller registriert bist streckt DHL/die Post die Zollgebühren vor und verlangt dafür eine Bearbeitungsgebühr von - wenn ich mich recht entsinne - ca. 6 €, die zusammen mit den Abgaben bei Auslieferung kassiert werden. Dies gilt auch dann, wenn nur Einfuhrumsatzsteuer anfällt.

Bei anderen Lieferservices geht die Sendung meist an die GdSK, die dir dann anbieten die Verzollung für - ich glaube - ca. 25 € für dich zu übernhemen. Alternativ kannst du die Zollformulare auch selbst an den Zoll Frankfurt Flughafen schicken.

Von Experte Margita1881 bestätigt

https://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Postsendungen-Internetbestellungen/Abgabenrechner-Zoll-und-Post/abgabenrechner-zoll-und-post_node.html

Im Link kannst du deinen konkreten Fall eingeben.

Jede Sendung wird separat abgerechnet und abgewickelt. Die Gebühren errechnen sich immer aus dem Warenwert plus Transport.

Die Einfuhrumsatzsteuer von 19% kommt auf jeden Fall on top.