Zollfrage: Weshalb verwendet man ein T1-Dokument?

5 Antworten

Eine T1 ist ein Zolldokument, ein Warenbegleitschein, der dokumentiert, daß der Ursprung der Ware außerhalb der EU ist. Bei der endgültigen Zollannmeldung ist also nicht nur EUSt, sonderen auch Zoll fällig. Eine T2 degegen, dokumentiert, daß die Waren ihren Ursprung in der EU hat. Wenn Du z.B. eine Ware aus USA kauft, die per Seefracht über einen deutschen Hafen einführt wird, Du willst aber die Einfuhrzollabfertigung nich im Seehafen machen, sondern bei Deinem Binnenzollamt, dann wird im Seehafen durch die Spedition eine T1 ausgestellt, die Du dann bei Deinem Binnenzollamt stellen mußt.

Eine T-1 ist ein Zollversanddokument. Sie wird benutzt um unverzollte Waren innerhalb der Zollgemeinschaft befördern zu können. Erstellt werden die T-1 Dokumente allgemein durch Zollagenten z. B. Truck- & Speditionsservice GmbH www.TRUCKSPED.DE die hierzu über eine Bürgschaft beim Zollamt verfügen. Aber auch Privatpersonen können T-1 Dokumente beim Zollamt eröffnen. Hierzu muß allerdings meistens eine Barbürgschaft hinterlegt werden.

Das T1-Dokument wird für Transporte benötigt, bei denen Du unverzollte Ware innert der EU transpotieren willst. Z.B. Ein Container aus Japan via Bremerhaven nach München. In München muss dann erst verzollt werden.

T1-Doc wird am Abgangszollamt durch einen Stempel des Zolles eröffnet und am Empangszollamt geschlossen. Es sei denn der Empfänger ist Gestellungsbefreit und muß die Ware vor empfang nicht dem Zoll vorstellen

ds T1 benötigt man, wenn unverzollte ware durch das gebiet der eu transportiert werden soll, damit die ware dann erst am betimmungsort seiner weiteren zollrechtlichen bestimmung zugeführt werden kann.