Zoll uns imitate in der Türkei bestellen?

2 Antworten

wie schon geschrieben, für Waren, die Markenschutzrechten unterliegen, gibt es keine Bagatellgrenze, sie dürfen grundsätzlich NICHT durch nicht Berechtigte importiert werden.Also  keine Sendungen (Post, Schnelldienste, Fracht usw.).Einzige Ausnahme im Reiseverkehr selbst als Reisender:

innerhalb der Reisefreimenge nimmt die Behörde von einer Meldung an den Markenschutzrechtsinhaber Abstand.

Beispiel: ein Reisender mit einem Koffer voll mit Fake-Handyteilen unter der Wertgrenze ( €300 bzw. 450) wird garantiert nicht als nichtkommerzielle Reisefreimenge glaubhaft gemacht werden können.

Einfach die einschlägigen Gesetze über Markenschutzrechte googeln. Markenschutzrechtsinhaber (meist durch Spitzenanwälte vertreten) haben kein Interesse an Parallelimporten und lassen sich ihr Geschäft (es ist ein Riesengeschäft) ordentlich schützen,

Nein, der Eigenbedarf gilt nur bei Reisemitbringseln. Postsendungen werden konfisziert wenn sie gefunden werden.

dtitus  03.04.2017, 09:43

nur dann, wenn dies der Markenschutzrechtsinhaber verlangt, von sich aus führt der Zoll keine Beschlagnahme bzw. Vernichtung oder Bestrafung in Fällen der Produktpiraterie durch.

0
iq1000  03.04.2017, 09:49
@dtitus

Nein. Stichwort: Grenzbeschlagnahme.

0