wie schon geschrieben, für Waren, die Markenschutzrechten unterliegen, gibt es keine Bagatellgrenze, sie dürfen grundsätzlich NICHT durch nicht Berechtigte importiert werden.Also  keine Sendungen (Post, Schnelldienste, Fracht usw.).Einzige Ausnahme im Reiseverkehr selbst als Reisender:

innerhalb der Reisefreimenge nimmt die Behörde von einer Meldung an den Markenschutzrechtsinhaber Abstand.

Beispiel: ein Reisender mit einem Koffer voll mit Fake-Handyteilen unter der Wertgrenze ( €300 bzw. 450) wird garantiert nicht als nichtkommerzielle Reisefreimenge glaubhaft gemacht werden können.

Einfach die einschlägigen Gesetze über Markenschutzrechte googeln. Markenschutzrechtsinhaber (meist durch Spitzenanwälte vertreten) haben kein Interesse an Parallelimporten und lassen sich ihr Geschäft (es ist ein Riesengeschäft) ordentlich schützen,

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die Motive können dir nur die Betroffenen selbst sagen, sie werden auch unterschiedlich sein und wurden hier genannt. Vielleicht eines noch, ein schönes, vor allem großes Auto, selbst schon älter, gilt in der TR sicher noch als Statussymbol und rechtfertigt auch, die Heimat für ein besseres Leben verlassen zu haben.

Ich selbst bin weder Türke noch will ich dort Urlaub verbringen, mich zieht's eher in den Norden. Fahre nur mit dem eigenen Auto, obwohl ich am Flughafen arbeite. Vielleicht sind's ähnliche Motive. Ich will mit dem eigenen Vehikel unabhängig beweglich sein, beim Mitnehmen und Packen von Reiseutensilien keine Rücksicht auf Größe Umfang und Gewicht nehmen müssen, zeitlich unabhängig sein, selbst Fähren kann man spontan buchen, Übernachtungen vor Ort entscheiden zu können, kurz man kann weit spontaner seine Reisebewegung durchführen. Last not least, der Weg ist das Ziel und die zurückgelegte Distanz zb von der Heimat in Wien bis in den Norden Irlands vermittelt einem ein anderes Gefühl als nach 2 Std. Flug dort auszusteigen.

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Bei einem Tages- oder Wochenendflug wird dein Auto auf dem PR Parkplatz kaum auffallen, über einen längeren Zeitraum hinaus könnten aber Tages-Pendler dein Auto als Parkplatzklau empfinden und den Besitzer anzeigen, daher wäre es wichtig sich über die rechtmäßige Dauer des Abstellens bei der ÖBB oder Gemeinde zu informieren. Auch auf öffentlichem Grund gibt es Bestimmungen über das längerfristige Abstellen eines PKW. Das Parken am Flughafen ist ein für den Betreiber nicht zu unterschätzendes Geschäft, risikolose Alternativen, die kostenlos sind, gibt es im Umkreis eigentlich keine.

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der freie Warenverkehr zwischen EU- Mitgliedern ist eine der Säulen der Gemeinschaft. Waren innerhalb der EU sind beim Zoll NICHT gestellungspflichtig. Kontrollieren kann der Zoll von sich aus unter im Gesetz definierten Umständen (z.B Hauptverkehrswege) immer. Das sind zb. die Zollautos, die ihr auf den Autobahnen seht. Also, um deine Frage zu beantworten, den Zoll interessiert deine Sendung zu 99,99% nicht.

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Da mußt du zwischen EU und Schengenraum als Ausland unterscheiden, in Dritt-.Staaten dies vorzuhaben fände ich anonym nicht ok (ist ja 2015 im großen Stil passiert), da mußt du dich ohnehin bei den Grenzbehörden ausweisen.

ich kann die Frage gut verstehen, möchte auch nicht, dass wer auch immer (außer von mir gewollt) meine Reisewege innerhalb der Gemeinschaft verfolgen könnte. Bin selbst Beamter bei einer Behörde und habe sicher nichts illegales vor, trotzdem empfände ich nachspionieren als demütigend, selbst wenn ich nichts zu befürchten habe. Dann wäre die ganze uns vorgegauckelte Reisefreiheit innerhalb der EU/Schengen wertlos. Wenn Behörden und insbesondere die Politik die dzt. Sicherheitssituation nur mit derartigen Mitteln in den Griff bekommen könnte, dann hat unsere Gesellschaft und Politik versagt.

Im übrigen im Individualverkehr wird ein Nachverfolgen schwierig, wenn du zumindest die Schengengrenzen im Individualverkehr (z.B.per pedes) überquerst. Organisiertes Verbrechen oder Terrorprofis werden immer Wege finden, sekkieren tut man damit nur den kleinen Bürger.

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Das Formular mit ev. Rechnung läßt man dort, wo man zuletzt die EU verläßt, vom Zoll den Export aus der EU abstempeln, das wäre z.B. bei einem Flug von München nach Warschau mit anschließender Autofahrt nach Lemberg (UA) das polnische Strassenzollamt an der ukrainischen Grenze.

Am Formular ist meist ein Hinweis auf eine beiliegende Rechnung, im Zweifelsfall immer Rechnung mitnehmen. Das Formular(amtliches, global blue, taxfree usw.) gibt's in der Regel nur im shop, das Geschäft muss kooperieren. Ohne eingesetzte  Käuferadresse ist es aber ungültig.  Hat der shop kein Formular, dann bietet der shop auch meist kein taxfree an, Ausnahmen ohne Formular nur mit Handelsrechnung gibt es, aber bitte vorher Voraussetzungen rückfragen. Auf der sicheren Seite ist man aber immer mit einem Formular.

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Voraussetzung für taxfree:

Gültiges Taxfree Formular ev. mit Rechnung

Reisender muss Ware selbst ausführen (ev. Beschau durch Zoll), mitnehmen für anderen geht nicht.

Reisender muss im Drittland gemeldet und in der EU abgemeldet sein, Nachweis: Wohnsitz steht im deutschen Pass.Österreichische Pässe werden in AT im Melderegister geprüft, auch Nebenwohnsitz verhindert Erstattung der Steuer.

Ausreise aus EU direkt. Ins EU Ausland gilt nicht.

 

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dir kann mehr als tausendfach geholfen werden :), www.spritmonitor.de , hier wird für jedes Modell von tausenden usern der Verbrauch ermittelt, mit der Tankgröße des jeweiligen Modells läßt sich die Reichweite von ebenso vielen locker ermitteln. Ich verwende 3 KFZ, bei allen stimmt mein ermittelter Durchschnitsverbrauch mit den dort angegebenen fast auf den Zehntelpunkt genau überein.

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