Zeitlich begrenztes Parkverbot was passiert bei Urlaub?
Wir haben hier normalerweise große Parkbuchten - jetzt stehen da aber Zettel das ab 04.03. wegen Bauarbeiten, absolutes Halteverbot herrscht.
So aber der Zettel ist ja nicht unbedingt früh genug da, wenn jemand 14 Tage in Urlaub fährt ?
Kann man der Stadt in dem Fall die Abschleppkosten selber auferlegen weil man in dem Fall eben nicht selber schuld ist ?
Man kann ja schlecht den Nachbarn, die Autoschlüssel leihen für den Fall der Fälle.
2 Antworten
Ob Du jetzt dem Nachbarn oder einer anderen Person Deines Vertrauens den Autoschlüssel und die Aufgabe nach dem Auto/Parkplatz zu schauen überträgst und falls notwendig, das Auto wegzufahren, liegt ganz bei Dir.
Oder Du suchst Dir einen Parkplatz für die Zeit Deiner Abwesenheit, wo sicherlich nicht gebaut wird.
Dein Auto - Deine Entscheidung - Deine Verantwortung
Warum dem so ist, wurde hier schon ausführlich beschrieben.
Merke dir für die Zukunft:
- Parker im öffentlichen Straßenraum dürfen nicht darauf vertrauen, dass das Parken dauerhaft erlaubt ist.
- Ordnungsgemäß geparkte Fahrzeuge, die erst nachträglich im Haltverbot stehen, dürfen erst am vierten Tag nach Aufstellen des Verkehrsschildes abgeschleppt werden.
- Falschparker müssen die Abschlepp- und Verwaltungskosten nur dann tragen, wenn diese Vorlaufzeit abgelaufen ist.