Zeitarbeit?
Hallo ihr lieben ich wollte mich mal gerne vergewissern den ich arbeite als Leiharbeiter und am Donnerstag war ja Feiertag und meine Frage ist jetzt ob man für den Tag bezahlt wird oder nicht den eigentlich müsste man ja bezahlt werden aber vlt irre ich mich ja und eine Zeitfirma hat ihr eigenen Regeln
3 Antworten
viele haben den Brückentag. Wenn der Personaldisponent versäumt hat, Dich irgendwo anders einzusetzen als beim jetzigen Kundenbetrieb, muß das bezahlt werden.
Du solltest für heute auch Deine Arbeitsbereitschaft zumind. telef. erklären
https://www.frag-einen-anwalt.de/Lohnfortzahlung-bei-Nichtarbeit--f297248.html
Das ist ein Risiko des Arbeitgebers nach § 615 BGB
In der Regel wird dir dieser Tag bezahlt und zwar mit dem sogenannten Lohnausfallprinzip. dh. du bekommst das bezahlt, was du an dem Tag normalerweise gearbeitet hättest, mindestens aber deine Vertragsstunden.
Beispiel: Du bist beim Kunden AB eingesetzt und arbeitest dort von Montag bis Freitag täglich 8,0 Stunden, dann hast du das anrecht auf 8,0 Stunden am Feiertag.
Wenn du allerdings Freitag unentschuldigt fehlst muss dir der Feiertag nicht bezahlt werden.
Ist unterschiedlich. Oft bekommt man dann nichts weil du für den Tag nicht geplant wurdest.