Zahlungserinnerung, Mahnung und Zahlungsfristen?

2 Antworten

Es gibt eine fiktive Frist von drei Werktagen - Postweg. Wenn die Rechnung via Mail ergangen ist, dann zählt der Postweg natürlich nicht.

Du bist den Mahnweg richtig gegangen.
1. Zahlungserinnerung
2. Erste Mahnung
3. Zweite Mahnung oder wenn du immer noch warten willst dann die dritte Mahnung und auch letzte Mahnung beschreiben und mit Anwalt drohen

Bei Fälligkeitsdatum "sofort" ist die Rechnung am 2. Tag nyach Rechnungsdatum schon überfällig, d.h. Deiun Kunde ist in Verzug.

Die gesetzliche 4-Wochen-Frist gilt automatisch dann, wenn in der Rechnung keine anderen Zahlungskonditionen vereinbart wurden.