zählt die erfolgreich absolvierte Ausbildung zur Altenpflegehelferin (Schnitt 1,8) als Realschule

2 Antworten

Nein, du hast was du hast und das ist kein Realschulabschluß. Aber möglicherweise ist eine abgeschlossene Berufsausbildung hier gleichgesetzt und du kannst damit eine Ausbildung zur Erzieherin machen. Welche Vorassetzungen du genau brauchst, hängt vom Bundesland ab.

Hab grad mal gegeoogelt, in Berlin hättest du keine Chance:

Zugangsvoraussetzungen & FAQ für Ausbildung zum Erzieher in Berlin

Für die Zulassung zur Ausbildung zum/r staatlich anerkannte/n Erzieher/in an der Fachschule für Sozialpädagogik benötigen Sie nachfolgende Qualifikation:

1.Fachhochschulreife, fachgebundene Hochschulreife oder allg. Hochschulreife im Fachbereich Sozialwesen oder 2.Fachhochschulreife, fachgebundene Hochschulreife oder allg. Hochschulreife in einem anderen Bildungsgang und ein 8-wöchiges Praktikum im sozialen Bereich oder 3.Mittlereren Schulabschluss (MSA) bzw. Realschulabschluss und eine •mind. 2-j. einschlägige Berufsausbildung oder •mind. 3-j. nichteinschlägige Berufsausbildung oder •mind. 3-j. einschlägige Berufstätigkeit oder •mind. 4-j. nichteinschlägige Berufstätigkeit http://semper-schulen.de/fachschule/erzieher-berlin/zugangsvoraussetzungen/

Nein, das ist kein Schulabschluss sondern eine absolvierte Ausbildung. Es bliebe indes zu klären ob man diese als gleichwertig anrechnen kann - evtl. kann man mit abgeschlossener Erstausbildung auch ohne Mittlere Reife eine Fachschule für Sozialpädagogik besuchen. Frage die Verantwortlichen dort (Sekretariat, Rektor usw.) einfach mal unverbindlich :)

In manchen Berufsgruppen/Ausbildungen geht das tatsächlich ersatzweise, einfach prüfen!