Zählen Wartesemester, wenn man sich nicht beworben hat?
Hey Leute,
habe letztes Jahr mein Abitur gemacht und mich aufgrund persönlicher Umstände (Verlust eines Freundes) nirgendwo beworben. Zählt dieses Jahr jetzt als "zwei Semester" Wartezeit?
Finde online widersprüchliche Aussagen.. Zum Teil steht erst ab Bewerbung und zum Teil zählt es "automatisch" nach Erhalt der allgemeinen Hochschulreife.
LG
1 Antwort
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
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Definition "Wartezeit": Die Wartezeit ist die Zeit, die seit Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung verstrichen ist, abzüglich der im Inland studierten Semester. Vorbehaltlich, dass die infrage kommende Hochschule nicht etwas anderes festgelegt hat, ist es nicht erforderlich, sich für den Erwerb von Wartezeit zuvor beworben zu haben.
Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Habe mein ganzes Berufsleben in Hochschulen gearbeitet