Zählen Wartesemester, wenn man sich nicht beworben hat?

1 Antwort

Definition "Wartezeit": Die Wartezeit ist die Zeit, die seit Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung verstrichen ist, abzüglich der im Inland studierten Semester. Vorbehaltlich, dass die infrage kommende Hochschule nicht etwas anderes festgelegt hat, ist es nicht erforderlich, sich für den Erwerb von Wartezeit zuvor beworben zu haben.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Habe mein ganzes Berufsleben in Hochschulen gearbeitet