Wurden im 1. Weltkrieg wirklich Leute verbrannt mit Flammenwerfern?
Im Film "Im Westen nichts Neues" (da geht's um den 1. Weltkrieg) werden teils Deutsche von Franzosen mit Flammenwerfern lebendig verbrannt.
War das wirklich so? Und wäre das nicht ein Kriegsverbrechen?
10 Antworten
Ja, es stimmt, dass im Ersten Weltkrieg Flammenwerfer als Waffe eingesetzt wurden. Sie wurden ursprünglich von der deutschen Armee entwickelt und sollten den Gegner aus den Stellungen treiben oder durch die Flammen verbrannt werden. Die erste Verwendung von Flammenwerfern war im Jahr 1914 in den Argonnen, aber sie wurden auch in der Schlacht von Verdun im Februar 1916 in großem Maßstab eingesetzt. Die Flammenwerfer waren sehr gefürchtet, weil sie einen grausamen Tod verursachten und eine starke psychologische Wirkung hatten.
Ob das ein Kriegsverbrechen war, ist eine schwierige Frage. Es gab damals noch keine klaren Regeln für den Einsatz von solchen Waffen, und beide Seiten verwendeten auch andere grausame Methoden wie Giftgas oder Bomben. Manche Historiker sehen die Flammenwerfer als eine legitime Waffe an, die der Kriegsführung angepasst war, andere kritisieren sie als unmenschlich und barbarisch. Es gibt keine einfache Antwort auf diese Frage.
Ja natürlich und die haben auf Kriegsverbrechen geschissen als sie angefangen haben gas und ähnliches zu benutzen.
War wirklich so.
Kriegsverbrechen sind weitaus schlimmer.
Natürlich.
Und nein, ist kein Kriegsverbrechen.
In Kampfhandlungen zwischen Soldaten gibt es keine ,,Kriegsverbrechen''. Ja das wurde gemacht..
Nein. Kriegsverbrechen bedeutet Verstoß gegen das Völkerrecht.Das gehört dazu:
https://www.bmj.de/SharedDocs/Artikel/DE/2022/1019_Kriegsverbrechen.html
Das gilt heute nach dem Genfer Abkommen (Teil 1, Kap 3) als Kriegsverbrechen
Soldaten welche offensichtlich kapitulieren fallen ab diesem Zeitpunkt unter Kriegsgefangene und dürfen daher nicht getötet werden.
Oftmals werden sie aber in dieser Situation erschossen mit der Rechtfertigung, dass ihre Kapitulation nicht offensichtlich war, oder sie eben noch eine Gefahr darstellten. Das geht eben so lange bis man es eben nicht mehr abstreiten kann, wie in deinem genannten Beispiel.
Innerhalb von aktiven Feuergefechten ist das aber auch wieder etwas anders.
Das dachte ich mir auch. Am Ende des Tages werden sich viele Kriegsverbrechen doch nicht nachweisen lassen, wenn eben nur noch der Täter lebt und sonst im Eifer des Gefechts keiner sonst drauf geachtet hat, wenn z.B. jemand erschossen wurde, der kapituliert hat.
Das auch, aber es ist oftmals gar nicht klar, ob sich eine Person ergibt oder nicht, oder es ist zumindest legithim, dass die Soldaten die Kapitulation nicht erkannten.
Man nimmt zB den Fall, dass sich einzelen Soldaten ergeben. Die anderen näheren sich und einer der Gefangenen oder auch eine Person ganz wo anders eröffnet das Feuer. Da in dieser Situation nicht erkennbar ist wer das Feuer eröffnet hat und wer eine Gefahr darstellt, wäre es kein Kriegsverbrechen diese Personen nun zu erschießen, sofern nicht eindeutig ist, dass diese keine Gefahr darstellen. Sprich sobald eine Person gefesselt am Boden ist, darf sie auch in so einem Fall nicht erschossen werden.
Etwas anderes was man zB oft in der Ukraine sieht ist zB bei Luftangriffen. Ein Soldat welcher in einem Graben liegt und eigentlich nichts macht aber seine Waffe bei sich trägt gilt als aktive Bedrohung und darf daher zB durch Artillerie oder aus der Luft bekämpft werden. Der Pilot kann in dem Fall ja auch zB nicht hören, ob der Soldat um sein Leben fleht oder sonst was.
Das ist dann natürlich in aktiven Feuergefechten ein Problem, denn wenn der Soldat im Graben liegt kann er beschossen werden, steht er auf um sich zu ergeben wird er beschossen werden, weil nicht klar ist was er vor hat.
Und was ist wenn einer (Soldat) kapituliert bzw. um Gnade bettelt und trotzdem erschossen wird auf dem Schlachtfeld? Das hab ich mich auch gefragt