Wuduu?

1 Antwort

Alaikum salam,

Nach den 3 Rechtsschulen Hanafi, Maliki und Hanbali bricht es den Wudu nicht, wenn man jemanden des anderen Geschlechts ohne Lustempfinden berührt. Natürlich ist es dennoch nicht erlaubt jemanden des anderen Geschlechts, der nicht Mahram ist, anzufassen.

Lediglich in der Schafiitischen Rechtsschule wird das Wudu ungültig, wenn eine Person des anderen Geschlechts berührt wird. Aber das gilt nicht für Personen, die man nicht heiraten kann, also bei deinem Bruder ist dein Wudu nicht gebrochen, bei anderen fremden Männern hingegen schon.