Worum geht es bei diesem Termin beim Jobcenter?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Zu diesen Termin solltest Du auf keinem Fall allein hingehen. Nimm dir eine Person, deines Vertrauens mit, welche möglichst nicht mit Dir verwandt oder verschwägert sein sollte. Diese Person solltest Du den Sachbearbeiter als "BEISTAND" ausgeben. Ein Beistand steht dir nach § 13 SGB X zu. Personen welche nicht mit dir verwandt oder verschwägert sind, haben eine höhere Glaubwürdigkeit vor Gericht als verwandte Personen.

In jeder größeren Stadt gibt es Beratungsstellen für ALG I/ALG II/ Gundsicherungsempfänger und deren Angehörige. Diese Beratungsstellen haben meist ehrenamtliche Mitarbeiter, welche auch als Beistand bei den Ämtern mitgehen.

Auch solltest du rightmart ( kenne ich nicht ) informieren, da die ja gegen einen Bescheid in deinen Namen widerspruch eingelegt haben .


Dienergottes111 
Fragesteller
 08.06.2017, 17:10

Danke, ja ich werde morgen rightmart anrufen und deren Meinung mal dazu hören. Ich werde meine Mutter mitnehmen, kann leider keinen andere Person mitnehmen.

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Dienergottes111 
Fragesteller
 08.06.2017, 17:11
@Dienergottes111

p.s

Rightmart ist eine Anwaltskanzlei die bei verschiedenen Jobcenter Angelegenheiten sich für dich einsetzt.

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Dienergottes111 
Fragesteller
 09.06.2017, 17:09
@Dienergottes111

Mein Anwalt meinte Wort wörtlich das das ihre Masche ist. Ich solle auf keinen Fall den Wiederspruch zurück ziehen.

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es geht um deinen widerspruch, den man mit dir duchsprechen will. nimm dir einen rechtsbeistand und geh dort hin. rightmart bekommt nur geld für dich. denen ist es völlig egal, was aus deinem bescheid wird. siehe die negativen beiträge des unseriösen dienstes.

warum sollte das jc dich unter druck setzen? stell deinen bescheid bei elo-forum online und lass die das durchgucken. dort wird dir gesagt wie wahrscheinlich dein widerspruch überhaupt erfolg hat und ob der überhaupt berechtigt ist.

also geh mit beistand oder besser deinem rechtsbeistand dorthin und besprich dich vorher mit dem. einen grund für solchen termin gibt es nicht, da der widerspruch schriftlich beschieden oder abgelehnt wird.

Wenn nicht erkennbar enthalten ist, um welche Details es in der Hauptsache geht, dann ist es nicht unberechtigt, zunächst eine böse Falle zu argwöhnen.

Mehr kann dazu auch nicht gesagt werden, weil es unklar ist, was zuvor schon alles stattgefunden hat und was nicht.

Ich würde dir auf jeden Fall empfehlen, auf jeden Fall nur mit "Begleitschutz" dort hinzugehen, damit du im Fall des Falles einen Zeugen benennen kannst.

Falls es aber nur um den Widerspruch geht, dann ist es naheliegend, daß das Jobcenter versuchen wird, neue Ablehnungsgründe zu finden oder dich zu Aussagen zu verleiten, an denen sie dich festnageln kann. Anderenfalls hätte man ja per Schreiben entweder dem Widerspruch stattgeben können oder ihn zurückweisen können.

Bereits im Widerspruch befindliche Angelegenheiten sollte man möglichst nur schriftlich abhandeln, weil dabei auch die notwendige Zeit verbleibt, zuerst gründlich über das nachzudenken, was man vorträgt.

Du musst die Zeit mitbringen, weil oftmals die Termine nicht eingehalten werden.

Wie der Betreff schon sagt: es gibt Sachen zu klären bzgl. Leistung.

Da wir nicht das Jobcenter sind, können wir Dir auch nicht mehr sagen.


Dienergottes111 
Fragesteller
 08.06.2017, 17:05

Dann kommentiere nicht aber ich denke das weisst du schon.

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