worin besteht die menschliche Freiheit nach Immanuel kant?

1 Antwort

Immanuel Kant versteht Freiheit als Selbstbestimmung. Unter dem Gesichtspunkt einer Selbstgesetzgebung des Willens aufgrund seiner Bestimmung durch die Einsicht der praktischen Vernunft in das, was gesollt wird, wird sie als Autonomie verwirklicht.

Freiheit als Selbstbestimmung bedeutet zum einen Spontanität (von sich aus etwas anfangen), zum anderen Unabhängigkeit.

Immanuel Kant hält einerseits im Bereich der Erscheinungen alle Ereignisse für strikt determiniert, das heißt in einer Abfolge von Ursache und Wirkung für streng und ausnahmslos notwendig. Andererseits nimmt er die Existenz von Willensfreiheit des Menschen an.

Transzendentale Freiheit ist eine „Unabhängigkeit dieser Vernunft selbst (in Ansehung ihrer Kausalität, eine Reihe von Erscheinungen anzufangen) von allen bestimmenden Ursachen der Sinnenwelt" (Immanuel Kant, Kritik der reinen Vernunft A 803/B 831/AA III, 522). Es handelt sich um eine Fähigkeit, etwas von selbst anzufangen, ohne in einer Kausalität nach Gesetzen der Natur einer anderen (fremden) Ursache zu unterliegen.

Praktische Freiheit gibt es, wenn die Entscheidungen einer Person nicht durch sinnliche Antriebe, sondern durch auf der Vernunft beruhende Überlegungen bestimmt sind.

Wenn eine Person bei diesen Überlegungen frei ist, ist sie transzendental frei und hat somit Willensfreiheit.

Transzendentale Freiheit hält Kant für denkbar und insofern möglich. Die Frage, ob außer Kausalität nach Gesetzen der Natur auch eine Kausalität durch Freiheit angenommen werden müsse oder alles auf der Welt nur nach Gesetzen der Natur geschehe, ist nach seiner Auffassung nicht widerspruchslos lösbar. Die theoretische Philosophie könne nicht eindeutig beweisen, ob es transzendentale Freiheit gibt oder nicht.

Die praktische Philosophie kann nach Auffassung von Kant nicht anders als die Existenz von Willensfreiheit annehmen.

Kant hält eine vor jeder Erfahrung bestehende Kausalität für eine Bedingung der Möglichkeit von Erfahrung in der Erscheinungswelt. Kausaliätsbeziehungen müssen bei jeder Vorstellung eines Gegenstandes notwendigerweise angenommen werden, da sonst gar keine Erfahrung und auch kein Bewußtsein möglich ist.

Kant versucht eine Lösung, indem er er neben eine Kausalität nach Gesetzen der Natur eine Kausalität aus Freiheit/Kausalität durch Freiheit stellt.

Menschen können sich demnach von zwei Standpunkten betrachten und verstehen, in zwei Welten/Bereichen lebend:

1) Mensch als Naturwesen in einer Erscheinungswelt

Da Menschen in der natürlichen Welt leben und Wesen der Sinneswelt (lateinisch: mundus sensibilis) sind, müssen sie sich als Teil der empirischen Sinneswelt (phänomenale Welt der Erscheinungen) auffassen, in der durchgehend ein notwendiger Kausalzusammenhang von Ursache und Wirkung (Naturgesetzlichkeit) besteht, und sind deren Gesetzmäßigkeiten unterworfen.

2) Mensch als Vernunftwesen in einer Vernunftwelt

Da Menschen vernunftbegabt sind, gehören sie in eine Vernunftwelt (intelligible Welt; lateinisch: mundus intelligibilis), wo es eine Kausalität aus Freiheit/Kausalität durch Freiheit (die eigene praktische Vernunft bestimmt die Gründe) gibt. Mit einem Selbstverständnis, das von einem Begriff des Guten und Richtigen (moralisches Gesetz des kategorischen Imperativs) geprägt ist, wird gedanklich der universelle Kausalzusammenhang der natürlichen Sinneswelt durchbrochen.

Ein moralisches Gesetz kann als für alle vernünftigen Wesen gültig nur unter Voraussetzung der Freiheit nachgewiesen werden. Auf der Ebene der praktischen Vernunft setzt ein Sollen beim Bewußtsein eines moralischen Gesetzes stets ein Können voraus. Daher müssen Personen auch die Fähigkeit haben zu tun, was sie tun sollen, also eine Wahl, sich nach ihren Vernunfteinsichten zu richten. Kant zieht aus der Unmöglichkeit, die eigenen Entscheidungen und Handlungen als strikt determiniert aufzufassen, die Schlußfolgerung: Menschen können nicht anders als unter der Idee der Freiheit handeln. Dies mache für die praktische Vernunft die Annahme der Freiheit unumgänglich, auch wenn sie theoretisch nicht zu beweisen sei.

Bei der Willensfreiheit nimmt Kant eine Möglichkeit des Willens an, von sich aus eine Kausalreihe zu beginnen. Ein allein durch die gesetzgebende Form bestimmter Wille fällt nicht unter die Erscheinungen und ihren Kausalitätsgrundsatz (Kausalität nach Gesetzen der Natur). Freie Entscheidungen und Handlungen haben einen Bestimmungsgrund, die Autonomie (Selbstbestimmung) der Vernunft, die sich unabhängig von Antrieben der Sinnenwelt ein Gesetz gibt (Selbstgesetzgebung). Der Bestimmungsgrund wird von Kant als eine Kausalität (Kausalität durch/aus Freiheit) verstanden, die aber kein fremder, von außen kommender und determinierender Zwang ist.

eine Internetseite, auf der eine Erklärung versucht wird:

http://www.philosophieverstaendlich.de/freiheit/klassiker/kant.html