Wohnung Vermieten an Bürgergeld Empfänger geht das?


27.05.2024, 18:44

Hallo nochmal ich die Wohnung ist aber teurer was das Amt zahlt ich aber die volle Miete zahle und meine Tochter nur das was sie vom Amt bekommt Grüße


27.05.2024, 18:46

an mich zahlt

DaKaBo  10.05.2024, 16:53

Welchen Sinn soll das haben?

honda2000 
Fragesteller
 27.05.2024, 18:40

weil die Wohnung über den Satz vom Amt liegt ich mit der Tochter einen Untermietvertrag mache der niedriger ist als der Mietzins was die Wohnung kostet Grüße

4 Antworten

Wenn der Vermieter zustimmt geht das.


honda2000 
Fragesteller
 10.05.2024, 16:51

Ja das wäre klar Danke

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Mit Zustimmung des Vermieters sollte es möglich sein.

Er kann dann aber auch gleich an die Tochter vermieten :)

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.

Würde ich lieber mit dem Vermieter absprechen, nicht das sie dann später raus muss

Wozu?

  1. Das Amt übernimmt die Kosten
  2. Eine Bürgschaft wäre auch möglich

Agamemnon712  11.05.2024, 10:54

"Das Amt" übernimmt gar nichts.

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