Wohnung kaufen?
Kann meine Frau mit den Ersparnissen, die sie während ihrer Ehe erwirtschaftet hat, eine Wohnung kaufen und diese auf den Namen ihrer Mutter im Notar anmelden, um den Verpflichtungen eines gemeinsamen Ehelebens zu entgehen? Ich bin mir nicht sicher, aber die Beweise deuten darauf hin. Wenn er das tut, möchte ich die Scheidung einreichen und die Wohnung verlangen. Ist es möglich, dass meine Frau das getan hat?
4 Antworten
Ja, deine Frau ist nicht dein Eigentum und kann ihrer Mutter und jedem anderen von ihrem Geld eine Wohnung kaufen.
Auswirkungen auf den Zugewinnausgleich wie folgt:
...... Verschwendetes Vermögen
Es werden nicht nur Erbschaften und Schenkungen im Zugewinnausgleich nicht berücksichtigt. Bei der Verschwendung von Vermögenswerten ohne die Zustimmung eines Ehepartners, spricht man von illoyaler Vermögensminderung. Kann der eine Ehepartner beweisen, dass er die Verschwendung des Vermögens zu einem bestimmten Zweck untersagt hat, wird der entsprechende Betrag nicht bei der Berechnung des Endvermögens berücksichtigt. Damit hat der verschwendende Partner keinen Ausgleichsanspruch wegen dieser Verluste.
https://www.kanzlei-hasselbach.de/blog/erbschaften-und-schenkungen-im-zugewinnausgleich/
Kann man nicht beantworten. Du schreibst in einer anderen Frage, dass ihr nach Deutschland eingewandert seid - dann musst du zuerst einmal klären nach welchem Recht eure Ehe abgeschlossen wurde.
Sofern ihr hier in Deutschland keinen Vertrag abgeschlossen habt - gilt das Recht eurer Nationalität oder das Recht Land Eheschließung.
Nach deutschem Recht kann die Frau ihrer Mutter eine Immobilie schenken ( Mutter kauft, Ehefrau bezahlt).- was steuerrechtlich jedoch eine relativ ungünstige Variante wäre. Wenn sie hierüber über ihr Geld verfügt - muss sie dich auch nicht fragen. Wäre die Wohnung finanziert und die Ehefrau ist alleiniger Schuldner - bleiben es ihre Schulden.
Sollte die Ehefrau als Käufer der Wohnung aufgetreten sein ( um zB der Mutter ein lebenslanges Wohnrecht zu sichern) - dann erkundigt sich der Notar nach dem Familien - und Güterstand. Entweder verfügt die Frau dann nicht über den überwiegenden Teil des gemeinsamen Vermögens oder der Ehegatte muss an der Urkunde mitwirken.
Wie das Ganze dann im Fall einer Scheidung zu werten ist - klärt dein Anwalt. Wenn man hierfür ohne zu reden die Scheidung einreicht - war die Ehe ohnehin bereits am Ende.
Deine Frau kann kaufen, was sie will. Wenn ihr eine Zugewinngemeinschaft seid, kannst Du sogar davon partizipieren. Verstehe aber nicht, warum die Wohng. auf eine ältere Person mit geringerer Lebenserwartung überschrieben werden soll !?
Liest sich zum Schluss irgendwie seltsam. Ist mit 'Dame' Deine Frau gemeint ?
Verstehe aber nicht, warum die Wohng. auf eine ältere Person mit geringerer Lebenserwartung überschrieben werden soll !?
.....weil die Wohnung dann der Schwiegermutter *gehört* und nicht der Noch-Ehefrau
Wo soll da der Vorteil sein, wenn die Noch-Ehefrau sie sowieso erbt ? Eine Erbschaftssteuer lässt sich mit einer Schenkung zu Lebzeiten umschiffen.
Ihr Ehemann hat bei Scheidung aber dann keinen *Anspruch* auf die Wohnung, wenn sie der Schwiegermutter gehört (und nicht der Gattin)
So verstehe ich das jedenfalls. Scheidungen können ganz schnell zu einem widerlichen Rosenkrieg werden.
Man hat sich zwar mal geliebt, aber bei Scheidungen kratzen sich viele gegenseitig die Augen aus.
Idiotisch, und das muss auch nicht so sein. Ich bin 2x geschieden und habe ein gutes Verhältnis zu den Ex'n. So erwachsen sollte man sein.
Richtig. MUSS nicht....KANN aber.
Warum sonst hat die Ehefrau dann Interesse die Whg. auf den Namen der Mutter laufen zu lassen. Darum geht es doch überhaupt in der FRAGE.
Das macht dennoch für die Frau nur Sinn, wenn sie nach der Scheidung die Wohnung wieder auf sich überschreiben lässt, oder auf das Ableben der (Schwieger)Mutter baut, das kann aber auch schieflaufen. Ein Schelm, wer da Böses denkt. Es bleibt dabei: die Frau kann mit ihrem Geld erwerben, was sie will.
ist mir jetzt auch ehrlich gesagt völlig schnuppe, muss das nicht diskutieren.
Ich habe versucht die FRAGE zu beantworten.
Du solltest nicht darauf hoffen, dass Deine Frau durch ihre Geschäftstüchtigkeit Deine pekuniäre Gier stillt.
Du sagst: Ersparnissen, die sie während ihrer Ehe erwirtschaftet hat
In der EHE mit DIR angespart? (Zugewinngemeinschaft oder Ehevertrag ?)
Das ist eher eine rechtliche Frage...die ein Anwalt beantworten könnte.
Vielleicht verschiebst du deine Frage mal hier hin:
https://www.gutefrage.net/recht
weißt du, wie man das macht....verschieben?
Wir haben Ehepaar und wir haben zusammen leben