Wohnung geerbt - Mieterin drin lassen?


17.12.2021, 14:33

Die Dame ist Anfang 70

15 Antworten

Kauf und Erbe der Immobilie bricht nicht Miete. Sprich, der Mietvertrag gilt fort. Eine Eigenbedarfskündigung ist streng reglementiert, ist sie nur vorgeschoben, wird das für den Vermieter (dich) teuer.

Wenn also die Voraussetzungen dafür nicht gegeben sind, noch im Dezember ein schriftliches Mieterhöhungsverlangen mit Aufforderung zur Zustimmung einer Erhöhung um 20% (der Grundmiete) ab 1. März 2022.

Bedenke: Voraussetzung deines Handelns ist dein Eintrag im Grundbuch als (neuer) Eigentümer.

Die Frage ist sinnfrei, weil hier von rechtlichen Prämissen ausgegangen zu werden scheint, die so nicht richtig bzw. irrelevant sind.

Angenommen ihr würdet eine Wohnung erben, in der seit Jahren eine nette, alte Dame lebt, deren Mann dieses Jahr verstorben ist.

Das ist traurig, kommt aber jeden Tag x-mal vor.

Die Dame lebt dort unter dem Mietvertrag deines Opas, welcher dir die Wohnung hinterlassen hat. Sie zahlt 400€ Miete in einem Objekt, für welches man locker das doppelte verlangen kann.

Die Dame hat das Recht und die widerrufliche Pflicht, zu exakt denselben Konditionen in den bestehenden MV einzusteigen. Siehe dazu § 563 BGB:

Zitat:

"(1) Der Ehegatte oder Lebenspartner, der mit dem Mieter einen gemeinsamen Haushalt führt, tritt mit dem Tod des Mieters in das Mietverhältnis ein. (...)"

Zitat Ende, Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__563.html

Die Zustimmung des VM ist hier explizit nicht erforderlich.

Würdest du die Dame dort unter den selben Bedingungen leben lassen

S.o. - das ist die Rechtslage.

oder
die Miete angemessen erhöhen
Eigenbedarf anmelden

Ein Mieterhöhungsverlangen kann der VM natürlich begündet im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten stellen; grundsätzlich besteht der MV zunächst unverändert fort. Ob es durchsetzbar ist, steht auf einem anderen Blatt. Eigenbedarf muss der VM nachweisen, so er sich darauf berufen will, und wird schadenersatzpflichtug, so er selbigen nur als Vorwand nutzt.

Ich würde die Miete entsprechend den gesetzlichen Möglichkeiten nach erhöhen, denn an eine Eigenbedarfskündigung sind ziemlich hohe Hürden gesetzt.

Ferner lebt die Dame dort, wie du sagst, schon sehr lange, also gehe ich davon aus, die Kündigungsfrist für dich als Vermieter beträgt mind. 9 Monate.

Es ist auch wichtig, dass der Eigenbedarf tatsächlich besteht und im Zweifel vor Gericht nachgewiesen werden muss. Da irgendwie zu tricksen kann schnell eine Schadenersatzpflicht nach sich ziehen und ggf. auch einen Straftatbestand berühren.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Der Eigentumsübergang an dich, hat mit dem Mietvertrag nichts zu tun. Auch wenn du eine Wohnung kaufst, bricht Kauf NICHT die Miete.

Regulär kündigen kannst du der Mieterin praktisch nur mit Eigenbedarf (mit der entsprechenden Wartezeit.)

Und Miete erhöhen kannst du auch nur im gesetzlichen Rahmen (also höchstens 20 % in 3 Jahren)


PlayadeMuro  17.12.2021, 14:42

Es sind nur noch 15% in drei Jahren, aber es waren früher mal 20%.

Ich würde der Dame weder kündigen, noch die Miete erhöhen.

Ihr Mann ist erst vor kurzem verstorben und da hat sie es schon schwer genug!

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bwhoch2  17.12.2021, 16:07
@PlayadeMuro

Das stimmt nicht. Die 15 % gelten nur in bestimmten Städten, bzw. Regionen. Bei den allermeisten Wohnungen gelten nach wie vor die 20 % als Obergrenze

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PlayadeMuro  17.12.2021, 19:49
@bwhoch2

Bei uns in München und Umgebung gilt die 15 Prozent Regel.
Auf unserem Nachbargrundstück wurde letzten Sommer zwei 50 qm Wohnungen für je EUR 1.500,- kalt vermietet. Da kommen mindestens noch einmal Nebenkosten von EUR 200,- hinzu. Ein Monat ist schnell um.
Das ist echt nicht mehr normal.
Eine Verkäuferin in unserer Metzgerei sucht eine 1 1/2- bis 2-Zimmer-Wohnung für EUR 900,- warm in München und Umgebung. Keine Chance!

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DerHans  17.12.2021, 19:52
@PlayadeMuro

Und was soll das jetzt bedeuten? Bei einer Neuvermietung ist der Mietpreis auch neu verhandelbar. Das hat aber nichts mit einer möglichen Mieterhöhung zu tun?

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PlayadeMuro  17.12.2021, 19:54
@DerHans

EUR 30,-/Quadratmeter ist selbst für einen Neubau extrem sportlich!
Wer soll denn das noch bezahlen?
Ein Normalverdiener kann das gar nicht mehr zahlen.

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bwhoch2  17.12.2021, 19:59
@PlayadeMuro

In der Frage steht nicht, wo FS wohnt. Bei uns (auch im Raum München) gilt bspw. die 15 % Grenze nicht.

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  1. Die Miete angemessen erhöhen
  2. Eigenbedarf nur, wenn man die Wohnung wirklich braucht, denn mit den Mieteinnahmen kann man auch woanders, vielleicht schöner, vielleicht in besserer Lage eine Wohnung finden.

Für die Mieterhöhung, wenn 400 die Kaltmiete ist, max. 20 % = um 80 € erhöhen.

Falls bei Euch die Erhöhung um max. 15 % möglich ist, dann entsprechend weniger. Die gute Frau wird wissen, dass sie sehr günstig wohnt und die Miete vielleicht schon lange nicht mehr erhöht wurde. Also wird sie das akzeptieren.

Falls nicht, kann man immer noch ankündigen, dass man selbst einziehen will, aber bei entsprechend höherer Miete, leichter woanders was finden und anmieten kann, sodass die Frau wohnen bleiben kann. Muss man halt ein wenig diplomatisch sein.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – In diesen Bereichen selbst seit langer Zeit tätig.