Untermieter verhaftet. Was tun?

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Ist das der Typ, der Euch vor 3 Monaten so schwer beleidigt hat? Warum habt Ihr ihn nicht schon längst gekündigt?

Aber, wie auch immer. Es geht um die Situation jetzt.

Wenn er jetzt die Miete nicht pünktlich bezahlt, also eingehend auf Eurem Konto bis zum 8.6.2020 und es nicht das erste Mal war, würde ich umgehend die fristlose Kündigung aussprechen. Habt Ihr wenigstens eine Kaution? Dann habt Ihr wenigstens noch Geld von ihm übrig.

Wenn es ein Untermieter ist, nehme ich an, er wohnt in Eurer Wohnung. Dann könnt Ihr dafür sorgen, dass er nicht mehr in die Wohnung kann, sofern er in den kommenden Tagen freigelassen wird.

"Dummerweise" ist Euer Wohnungsschloss ausgerechnet jetzt kaputt gegangen und Ihr musstet den Zylinder wechseln. Und Ihr hattet auch noch keine Gelegenheit, ihm einen neuen Schlüssel auszuhändigen.

Da jetzt die fristlose Kündigung dazwischen kam, werdet Ihr ihm auch keinen mehr geben. Wenn er an der Tür ist, um wichtige Sachen abzuholen, wie z. B. Ausweis, Handy oder so, dann gebt sie ihm durch das Fenster oder durch einen Spalt der Wohnungstür, den Ihr unter Nutzung der Schließkette, sofern vorhanden, schafft.

Alle anderen Sachen kann er abholen, wenn er gleichzeitig das Bargeld für die Miete dabei hat und zwar für alle evtl. Rückstände oder die Überweisung eingetroffen ist. Dann lasst Ihr ihn in die Wohnung, aber achtet darauf, dass er ohne seine ägyptischen Freunde kommt und Ihr stattdessen genügend Freunde in der Wohnung habt, die Euch schützen.

Letztlich müsste er sich die Erlaubnis zur Rückkehr in die Wohnung gerichtlich erstreiten und das wird er wohl nicht tun. Dass er stattdessen in ein Hotel geht und Euch die Hotelkosten dann als Kosten der notwendigen Ersatzunterkunft aufbrummt, glaube ich auch nicht, denn im Hotel werden sie Vorkasse verlangen und das Geld dürfte er wohl kaum haben. Lasst Euch nicht an der Nase herum führen, sondern nehmt das jetzt selbst in die Hand.

Aber Achtung: Sollte die Mietüberweisung bis zum 8.6. nicht eingehen, könnt Ihr deswegen nicht fristlos kündigen und Ihr könnt auch nicht fristlos kündigen, wenn es zum ersten Mal ist, dass ein Rückstand besteht. Sollte er Euch nochmal so schlimm beleidigen oder mit seinen ägyptischen Freunden drohen, könnt Ihr aber wiederum fristlos kündigen und dann geht es genau so, wie oben beschrieben. Schloß kaputt - Zylinder gewechselt, wenn er außerhalb der Wohnung ist.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – In diesen Bereichen selbst seit langer Zeit tätig.
ZIVADIEDIVA 
Fragesteller
 04.06.2020, 17:02

Wow. Also wirklich vielen Dank! Haben noch kleine Fragen. Wenn die Miete bis zum 8.6. nicht eintrifft, wäre dieses das erste Mal, dass er die Miete nicht zahlt. Davor hat er uns beleidigt und geschrien, dass er keinen Cent zahlen wird, doch die Miete hat er uns trotzdem nachdem er sich beruhigt hatte gezahlt. Beleidigt hat er uns auch als "Dreckstürken" und meinte so Sachen wie "Du wirst schon sehen. Ich mach dich fertig." Auch so Wörter wie H****Sohn sind gefallen. Die Sache ist nur die, dass das schon ein wenig zurückliegt. Wäre das denn immer noch ein Grund für eine fristlose Kündigung? Und an die Hausordnung hält er sich auch nicht. Wenn ihm gesagt wird, dass der Treppengang geputzt werden muss, tut er das nicht.

Ich habe da noch eine Frage. Er wurde verhaftet und so wie wir es vom Nachbarn mitbekommen haben, der es von der Polizei selbst gehört hat, würde er verhaftet aufgrund von Konsum und Verkauf von Drogen.

Ist das denn ein Grund für eine fristlose Kündigung?

Und ich habe noch eine Frage: Wie lange dauert denn so eine fristlose Kündigung?

Ich habe nämlich das Gefühl, dass es ewig dauert.

Was muss man beachten damit der ganze Prozess schneller durchlaufen wird?

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bwhoch2  04.06.2020, 18:19
@ZIVADIEDIVA

Wenn ich es richtig verstehe, wurde die Miete sonst immer erst nach Aufforderung bezahlt. Beim ersten Mal nicht zahlen ergibt sich kein Kündigungsgrund. Wiederholte Unpünktlichkeit ist auf jeden Fall ein Abmahnungsgrund.

Erst beim zweiten Mal Nichtbezahlen, liegt sofort ein Grund für eine fristlose Kündigung vor, die aber "geheilt" werden kann, wenn der UM dann doch wieder sofort alles bezahlt.

Hat er aber schon eine Abmahnung wegen vorheriger unregelmäßiger Zahlung, wird es nichts mehr mit "Heilen" durch zahlen. Insofern wäre eine Abmahnung schon hilfreich, wenn die letzte Stänkerei und Unpünktlichkeit noch nicht zu lange zurück liegt oder diesmal vorkommt.

Schwere Beleidigung und handfeste Bedrohung, so wie Du das beschrieben hast, sind eine Grund für eine sofortige fristlose Kündigung, aber nicht mehr, wenn es schon einige Zeit zurück liegt. Für eine Abmahnung wäre es aber immer noch nicht zu spät.

Nichteinhaltung der Hausordnung, also Treppenhausreinigung, wäre ein Abmahnungsgrund, aber kein Kündigungsgrund. Wenn er nicht reinigt, dann eben jemand anders und die Kosten werden dem UM berechnet.

Drogenhandel als strafbares Delikt wäre dann ein Grund für eine fristlose Kündigung, wenn er das nachweislich in der Wohnung betrieben hat. Dazu würde auch schon die Lagerung des Materials ausreichen, denn das wäre auf jeden Fall der Missbrauch des Mietobjekts für strafbare Handlungen.

Eine fristlose Kündigung ist eigentlich eine sehr schnelle Sache, denn fristlos bedeutet im Wortsinn "ohne Frist". Üblicherweise lässt man dem fristlos gekündigten Mieter eine Frist von 1 oder 2 Wochen, um Wohnung oder Zimmer zu räumen und zu verlassen, denn schließlich muss er/sie erst nach einer Ersatzunterkunft schauen. Zieht die Person nicht aus, gibt es im Wesentlichen 2 Situationen:

  1. Der Mieter bewohnt eine eigene abgeschlossene Wohnung/Zimmer mit einem eigenen Zugang von draussen. In diesem Fall hat man leider keine Möglichkeit, durch Auswechseln des Schließzylinders den Zutritt zu verhindern. Jedes Öffnen der Tür wäre Hausfriedensbruch egal, ob gewaltsam oder mit einem (illegal) zurück gehaltenen Zweitschlüssel.
  2. Der Mieter bewohnt ein Zimmer oder eine Einliegerwohnung innerhalb der Wohnung des Vermieters, sodass er, um in seine Bude zu kommen, durch die Wohnung des Vermieters muss. In diesem Fall kann man, wenn der Mieter mal raus gegangen ist, den eigenen Schließzylinder der Wohnungstür austauschen, sodass er nicht mehr in seine Wohnung gelangen kann. Er kann dann zwar lautstark den Wiedereintritt fordern, aber man muss dem nicht nachgeben, es sei denn er holt sich eine gerichtliche, strafbewehrte Verfügung, die einen zwingt, die Tür für ihn wieder zu öffnen. In einer solchen Situation kann man also davon ausgehen, dass eine fristlose Kündigung wesentlich leichter durch zu setzen wäre. Das Risiko, dass ein solcher Typ sich eine gerichtliche Verfügung holt, halte ich für eher gering.

Kommt es zu einer Räumungsklage, kann es in der Tat etwas länger dauern. Wie lange, das hängt vom jeweiligen Gericht ab, aber mit mehreren Monaten muss man rechnen. Aber wenn es der einzige Weg ist?

Was muss man beachten? Einen guten Rechtsanwalt zu Hilfe holen und nach dessen Ratschlägen und Anweisungen handeln.

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ZIVADIEDIVA 
Fragesteller
 04.06.2020, 18:36
@bwhoch2

ich danke dir wirklich vom ganzen Herzen. Die einzige Antwort bis jetzt, die tatsächlich hilfreich war. Danke.

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unser Untermieter wurde gestern von der Zivilpolizei verhaftet und in Handschellen abgeführt.

Unschön, besagt aber noch nichts. Jeder Beschuldigte hat solange als unschuldig zu gelten, bis die gegen ihn erhobene Klage richterlich entschieden und er also vom Vorwurf freigesprchen, oder rechtskräftig verurteilt wurde. Und längst nicht jede Ingewahrsamnahme führt zu einer Anklage; der Betreffende kann auch in 48h wieder auf freiem Fuß sein (oder schneller).

Dementsprechend folgt natürlich auch nicht die Bezahlung der Miete heute.

Der Sachzusammenhang ist eigenwillig. Normal bezahlt man die Miete per Dauerauftrag. Fällig wäre sie ohnehin erst heute (3. Werktag), somit ist der Mieter noch nichtmal im Verzug.

Nun wollen wir natürlich so eine Person nicht in der Wohnung haben.

Das mag schon sein, ist aber irrelevant.

Deshalb würde mich jetzt interessieren, ob ich in einem Fall wie oben geschildert den Prozess beschleunigen kann, die Wohnung schneller räumen und direkt weiter vermieten kann?

Selbstverständlich nicht. Hier liegt bisher noch nichteinmal ein Grund zur Abmahnung vor, geschweige denn ein Kündigungsgrund. Sofern der Mieter seinen Verzug also noch in diesem Monat heilt und die nächste Miete wieder pünktlich zahlt, ist hier auch insofern jede Kündigung von vorneherein ausgeschlossen.

es gibt keinen schnelleren Weg außer der Selbstjustiz .... das Eigentum des Mieters muss ja auch untergestellt werden , 2 Jahre waren das glaub ich muss es sicher verwahrt werden . Auf die Kosten des Vermieters

Vielleicht ist Euer Untermieter heute abend schon wieder da. Nicht jeder, der verhaftet wird, landet deshalb auch in U-Haft.

Und ja, Ihr müsst Euch wieder an die Gesetze halten.

Ihr solltet bei der Auswahl Eurer Untermieter mehr Sorgfalt walten lassen.

Du wirst diesen ganzen Bürokratiekram wieder überstehen müssen. Erstens ist jemand, der verhaftet wurde, nicht automatisch schuldig, und zweitens besteht ja ein Mietvertrag, der erst einmal gekündigt werden muss.