Wohin, wenn es zu Hause nicht mehr geht?

1 Antwort

Das sind die Ausnahmeregeln wann man ohne Einverständnis der Eltern raus darf, ansonsten ginge wohl nur untertauchen.

https://www.rataufdraht.at/themenubersicht/familie/wann-darf-ich-von-zu-hause-ausziehen

Es gibt aber auch Ausnahmen:

Ist man minderjährig (also unter 18), kann man ohne Zustimmung des/der Erziehungsberechtigten unter anderem dann seinen Wohnort selbst wählen, wenn ...

  • ... man alt genug ist, dass "Pflege- und Erziehungsmaßnahmen" nicht mehr notwendig sind, etwa wenn man in wenigen Wochen 18 wird. Im Zweifel entscheidet darüber das Pflegschaftsgericht.
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  • ... die Eltern das Wohl des/der Minderjährigen gefährden, etwa wenn Gewalt daheim passiert.
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  • ... man bereits selbsterhaltungsfähig ist und Unterhaltszahlungen der Eltern deswegen nicht mehr notwendig sind.
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