müssen eltern unterhalt zahlen wenn ihr kind im jugendheim wohnt?
eine freundin von mir hatte gewisse probleme mit ihrer familie und ist zum jugendamt gegangen.die haben sie daraufhin in heim heim oder wohngruppe (weiß nicht genau was das ist ) gebracht und jetzt hat sie angst das ihre eltern ( die sowieso nicht viel geld haben ) unmengen an geld für unterhalt ausgeben müssen . meine frage ist jetzt halt ob und wenn ja wie viel geld die eltern zahlen müssen ?!
4 Antworten
moin ... bei unterbringungen in einrichtungen über tag und nacht nach §34 sgb VIII werden die eltern zu den kosten heran gezogen. zum einen wird das kindergeld durch das jugendamt vereinnahmt, zum anderen kann es einen weiteren elternbeitrag geben. dessen einziehung ist in den §§ 90ff sgb VIII geregelt. genaue auskünfte geben die abteilungen "wirtschaftliche jugendhilfe" des örtlich zuständigen jugendamtes.
herzlichst
rgy
Superantwort... DH!!
Ja, die Eltern müssen Unterhalt zahlen, wenn sie leistungsfähig sind. Das richtet sich nach der Düsseldorfer Tabelle. Aber wenn die Eltern zu wenig verdienen, dann müssen / können sie nichts zahlen. Google doch mal nach der Düsseldorfer Tabelle
Nur wenn das Kind bei nur einem Elternteil lebt.
Stimmt nicht, aber guter Versuch.
Hallo shimir, wenn die Eltern selbst zum Leben nicht viel Geld haben, wird von den Jugendhilfeeinrichtungen nur das Kindergeld verlangt. Alles Gute für Deine Freundin. Lg. Schalke59
Ja, müssen sie. Nur einen geringen Anteil.
okay dankeschön :) gilt das da nur wenn das kind bei einem der eltern wohnt oder auch für dieses betreute wohen ?