Wirtschaftsrechtstudium. Kann man dann Mandanten vor Gericht vertreten?

3 Antworten

Nein. Mit einem Wirtschaftsrecht Studium darfst du niemanden vor Gericht vertreten. 

Als Wirtschaftsjurist arbeitest du in einem Unternehmen und machst z.B. Verträge, arbeitest als Mediator ( also "Streitschlichter"), oder eventuell auch als Unternehmensberater, Steuerberater, Buchhalter etc.

Du hilfst der Firma schon in rechtlichen Fragen, Problemen usw.,aber vor Gericht darfst du sie nicht vertreten  

PS: Vielleicht Jura studieren und Wirtschaftsrecht als Spezialisierung ;D 

Theorethisch darfst du das vor dem Amtsgericht (Streitwert maximal 5000€), da sich dort jeder selbst verteidigen darf (auch ohne Studium) und sich von jedem vertreten lassen darf, der eine Vollmacht besitzt. Es wird aber kaum jemand einen nicht Juristen für einen Fall vor Gericht beauftragen. Geschweige denn, dass bei so geringen Streitwerten, das Honorar das Studium rechtfertigen würde (wenn du NUR vor Gericht gehen willst)

Ja, aber nur vor dem Amtsgericht (in dem Fall sehr selten), weil man dort auch mit einer Einzelvollmacht vertreten darf, denn dort ist kein Anwaltszwang.