Kann ich als Lebensgefährte meine Partnerin vor Gericht vertreten, nach ZPO?

6 Antworten

Als ihr Anwalt könntest du es dafür bräuchtest du aber eine Zulassung. Ansonsten geht das nicht und ich würde ihr raten dort zu erscheinen.

Bei Verfahren vor dem Amtsgericht kannst du gemäß § 141 Abs. 3 ZPO deine Lebensgefährtin vertreten. Du solltest darauf achten, dass du die Anforderungen aus diesen Paragrafen erfüllst.
Die meisten Richter sehen es nicht gerne, wenn sie zum persönlichen Erscheinen laden und nur ein Vefrtreter kommt oder der Vertreter auf Fragen nur mit "Das weiß ich nicht." antwortet.

Wenn sie geladen ist, hat sie zu erscheinen, Vertretung geht nicht.

 Kann ich sie als Lebensgefährte vor Gericht vertreten.



Strafrecht oder Zivilrecht?

Reanne  18.08.2017, 17:58

Steht doch in der Frae: ZPO

eine prozessvollmacht mit den wichtigsten erklärungen kann man für jede person ausstellen, wenn man sicher ist, dass es nützlich ist; sprich der vertreter verfügt über genügend sach- und fachkenntnisse.