Darf ein Anwalt eine Stellungnahme ans Gericht schicken, ohne diese vorher mit dem Mandanten abgesprochen zu haben??
Angenommen, Person x bekommt eine Anzeige. Nimmt sich einen Anwalt und gibt diesem eine schriftliche Schilderung der Umstände. Anwalt beantragt Akteneinsicht, erhält diese, erstellt eine Stellungnahme und schickt diese, ohne vorherige Prüfung durch den Mandanten direkt ans Gericht. Mandant bekommt diese dann lediglich in CC zur Kenntnisnahme. Die Stellungnahme enthält jedoch schwerwiegende Fehler bzw. stellz die Sachverhalte falsch dar.
Ist dies rechtens, oder müsste jede Stellungnahme durch den Beklagten „abgenommen“ werden? Welche Möglichkeiten hätte der Mandant nun, die Sachverhalte richtigzustellen?
Vielen Dank für alle ernst gemeinten Antworten!
3 Antworten
Entweder der Strafverteidiger diktiert in Gegenwart des Mandanten die Einlassung, so dass der Mandant direkt Einwendungen erheben kann, wenn er meint, dass das anders dargestellt werden sollte oder er bittet seinen Verteidiger v o r Absendung um eine Kopie (Mail) und macht verbindlich aus, Absendung nur nach seiner Zustimmung.
Mit der Erteilung der Vollmacht hat der Mandant dem Anwalt auch Vollmacht erteilt sich für ihn zu äußern. Nachfolgende Korrekturen sind möglich, machen aber einen wenig routinierten Eindruck.
Nun, offenbar IST der Anwalt wenig routiniert. Dann darf er auch dieses Eindruck erwecken, indem er sich korrigiert.
Aber: Verboten war das vermutlich nicht, üblicherweise enthält die Vollmacht an den Anwalt auch das Recht, dass dieser sich an Stelle (also nicht "in Absprache") seines Mandanten äußern darf.
Schau Dir die Vollmacht an die Du ihm erteilt hast.
Ich vermute, dass in dieser Vollmacht gerade auch bzw. das geregelt ist. Selbst wenn vorherige Absprachen sinnvoll sind, würde er entsprechend seiner Vollmacht gehandelt haben.
Hallo.
Ich hab das einige male mit dem Rechtsanwalt gehabt, Immer erst ein Entwurf, und dann zu Gericht.
Mit Gruß
Bley 1914