Wird Jobcenter immernoch die Wohnung meiner Schwiegermutter bezahlen?

3 Antworten

Solange Du keine Sozialleistung beziehst, sollte es auch keine Probleme bei dir geben.

Die Schwiegermutter muss euren Einzug unaufgefordert melden und nachweisen und dann bekommt sie nur noch 1/3 der Warmmiete ohne Abschlag für normalen Haushaltsstrom gezahlt.

Ihr müsstet dann die anderen 2/3 der Warmmiete zahlen, dazu noch für normalen Haushaltsstrom, Essen usw.müsst ihr dann unter euch regeln.

Der Vermieter muss damit natürlich auch einverstanden sein.

Die Schwiegermutter wird weniger Geld bekommen, weil man voraussetzt, dass ihr euch an der Miete beteiligt, unabhängig davon ob ihr das tatsächlich macht. Die Schwiegermutter muss dem Jobcenter den Einzug mitteilen.

Ja, wenn ihr da einzieht bildet ihr eine Bedarfsgemeinschaft und dann wird jedes Einkommen jedes einzelnen Mitglieds angerechnet.