Wird irgendwann der islamische Gebetsruf in Deutschland da sein?

22 Antworten

Wenn es Wirklichkeit geworden ist, dass in islamisch regierten Ländern

* die christlichen Minderheiten nicht mehr verfolgt werden und nur wegen ihres christlichen Glaubens getötet werden,

* christliche Kirchen genehmigt und gebaut werden und danach nicht abgebrannt werden,

dann wird es sicherlich auch möglich sein, dass in Deutschland der Muezzin von jeder Moschee zum Gebet ruft.

Mir geht schon das 6-Uhr-Geläute der Dorfkirche auf den Senkel - da brauche Ich nicht noch das Geplärre eines Muezzin.

Hat der Prophet eigentlich die Verwendung von elektronischen Verstärkern und Lautsprecher erlaubt. Heißt es nicht, was nicht im Koran steht, ist nicht erlaubt? Grübel.

Also nein - weniger Lärm - ob religiöser Lärm oder anderer!


Aktuell ist das hauptsächlich Sache der Gemeinde, das je zu genehmigen. Solange es Sache der Gemeinde ist, sehe ich es als unrealistisch dass es überall in Deutschland kommt.

Dafür müsste das schon bundeseinheitlich geregelt werden oder in allen Bundesländern halt ähnlich.

Ich persönlich empfinde Kirchglocken als extrem störend und belästigend, da sie alle 15 Minuten sogar die ganze Nacht hindurch laut läuten. Ich finde, das gehört untersagt oder zumindest eingeschränkt.

Soweit ich weiß sind Muezzin-Rufe sehr viel seltener am Tag als Kirchglocken.

Ich finde dass das ruhig unabhängig von der Konfession einer Religionsgemeinde geregelt werden sollte, wie sehr diese die Allgemeinheit lärmbelastigen darf. Also für islamische Religionsgemeinden genauso wie für Christliche oder anderweitige. Das unterschiedlich zu regeln halte ich falsch. Der Lärm sollte generell zumutbarer sein als es Kirchglocken meiner Meinung nach aktuell sind.


lesterb42  18.09.2021, 09:29
Ich persönlich empfinde Kirchglocken als extrem störend und belästigend, da sie alle 15 Minuten sogar die ganze Nacht hindurch laut läuten

Das erklärt sich aus der Tradition. Früher hatten nicht alle eine Uhr. Nachts wird das hier z. B. auch abgestellt. Ist in den Gemeinden unterschiedlich geregelt.

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Berndban  18.09.2021, 09:34
@lesterb42

Das ist mir klar, ich empfinde es trotzdem als störend, zumal der historische Grund überholt ist.

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Weinberg  18.09.2021, 11:04

So ein Unsinn!

Kirchenglocken läuten, wenn eine Messe abgehalten wird, ev. noch anlässlich eines Begräbnisses. Das ist höchstens einmal täglich der Fall.

Und was den Glockenschlag betrifft:

1 x zur Viertelstunde

2 x zur halben Stunde

3 x um Dreiviertel

4 x zur vollen Stunde + Stunde

Das stammt aus einer Zeit, als die meisten Menschen keine Uhren hatten und ist heutzutage gar nicht überall der Fall.

Abgesehen davon klingen Kirchenglocken weitaus melodischer als das Geschrei eines Muezzin in einer unverständlichen Sprache....

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Dagegen spricht, dass Deutschland das mehrheitlich nicht möchte.

Es herrscht Religionsfreiheit, was bedeutet, dass du deine Religion innerhalb gesetzlicher Grenzen ausleben darfst. Religionsfreiheit bedeutet aber nicht Narrenfreiheit.

Zudem gilt auch, dass alle anderen religionsfrei leben dürfen und nicht 5 Mal am Tag hören müssen, dass Allah der Größte ist und angebetet werden soll.

Dasselbe gilt für Kirchenglocken.

Das du das toll findest, wenn eine Erlaubnis dahingehend deinen religiösen Befindlichkeiten entgegenkommt, kann ich zwar nachvollziehen, aber dann möchte auch ich im Zuge der Religionsfreiheit, dass man etwa 10 Mal am Tag von einer Kanzel rufen kann:

"Religionen sind überflüssig und ein Hindernis, wenn es um Gleichberechtigung, Individualismus, Menschlichkeit und Demokratie geht. Überlegt, ob ihr frei leben oder euch Märchen unterwerfen wollt!"

Würde ich total gut finden.

Du auch?


Syntaxomat  18.09.2021, 10:15

Wo sind denn die gesetzlichen Grenzen rechtsverbindlich definiert, wenn Art.23 GG gar keine Bundesländer mehr enthält und ganz Europa nie ein Geltungsbereich vom Grundgesetz war?

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Schwestergrim  18.09.2021, 10:23
@Syntaxomat

Religionsfreiheit - Grundgesetz

Da steht alles drin, was man wissen muss.

Zudem gibt es noch das Bundesimmissionsschutzgesetz.

Auch da steht alles, was man wissen muss.

Außerdem geht es um Deutschland und nicht um ganz Europa. Oder meinte der Threadersteller andere Länder?

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Syntaxomat  18.09.2021, 10:30
@Schwestergrim

Da steht eben nicht alles drin. Denn Gesetze sind nur gültig und rechtswirksam mit einem klar erkennbaren Geltungsbereich. Das GG hat seit der Streichung von Art.23 (vorige Fassung) gar keinen Geltungsbereich mehr, keine Hoheitsrechte, keine Gebietskörperschaft und keinen gültiger Gesetzgeber.

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Syntaxomat  18.09.2021, 10:46
@Schwestergrim

Ohne einen klar definierten Geltungsbereich sind Gesetze und Verordnungen rechtsungültig.

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Syntaxomat  18.09.2021, 10:54
@Syntaxomat

Der Schutz des Vertrauens des einzelnen Staatsbürgers in eine durch Rechtsordnung und Rechtspflege garantierte Rechtmäßigkeit der äußeren Erscheinung der ihn umgebenden und ihm begegnenden rechtlich bedeutsamen Verhältnisse und Dinge.

Der Grundsatz der Rechtssicherheit , formal besonders ausgeprägt in den verschiedenen Prozessordnungen, garantiert dem Einzelnen die gleiche rechtliche Wertung gleichartiger Einzelfälle, die Voraussehbarkeit von Rechtsfolgen sowie das Vertrauen darauf, dass eine von den Gerichten getroffene Entscheidung durchgesetzt wird.

Zu den Merkmalen der Rechtssicherheit gehören das Verbot rückwirkender Gesetze (besonders solche belastender Art), die Wahrung des Vertrauensgrundsatzes und die Garantie der Rechtskraft. Die Rechtssicherheit ist ein wesentliches Kennzeichen eines Rechtsstaates."

Die rechtsstaatliche Verfassung eines Gemeinwesens beruht zunächst vorallem auf der institutionellen Unabhängigkeit der Rechtsprechung. In ihrem Verhältnis zu den anderen Gewalten muss die strikteste Gewaltenteilung herrschen. Exekutive wie Legislative muss es versagt sein, in die Tätigkeit der Richter einzugreifen oder sie gar unter Druck zu setzen.

Die sachliche Unabhängigkeit garantiert dem Richter, dass er in seinem Wirken keinerlei Weisungen unterworfen ist. Er hat einzig Gesetz und Recht zu dienen, diese hat er auszulegen, ohne dass ihm der Staatsanwalt oder die Regierung oder ein höheres Gericht seine Entscheidungen vorschreiben darf.

Erst diese richterliche Unabhängigkeit führt zu einer Unabhängigkeit der Rechtsprechung. Die durch unabhängige Richter ausgeübte Herrschaft des Rechtes sollte eigentlich gegenüber den absolutistischen Machtansprüchen der Regierung gewährleistet bleiben.

Nur dort kann Rechtssicherheit existieren, wo die Bürger genau wissen, was der Staat tun darf und was ihnen selbst zu tun oder zu lassen vorgeschrieben ist. Es gilt das Gebot der Klarheit der Gesetze. "Gummiparagraphen" sind in einem Rechtsstaat unstatthaft, denn sie untergraben die Rechtssicherheit.

Eine dem Rechtsstaat verpflichtete Gesetzgebung wird sich deshalb immer um äußerste Präzision und Klarheit bemühen. Die Messbarkeit und Vorausberechenbarkeit alles staatlichen Handelns als elementare Voraussetzung des Rechtsstaats fordert die Bindung von Regierung und Verwaltung an das Gesetz. Jeder Verwaltungsakt muss auf ein Gesetz zurückführbar sein, das seinerseits demokratisch legitimiert sein muss.

Das Prinzip der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung besagt, dass die Verwaltung nur in dem Rahmen tätig werden darf, den ihr die parlamentarische Mehrheit eröffnet hat. Im Falle einer Kollision haben die Gesetze und nicht die individuelle Dynamik der Verwaltung den Vorrang.

Das Prinzip der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung erfordert den ständigen Nachweis, dass die Verwaltung sich auch an die Gesetze hält. Die Einhaltung von Fristen, die Beteiligung aller Betroffenen oder die Berücksichtigung anderer formaler Regeln steht im Vordergrund der gerichtlichen Verfahren.

Wer in einem Rechtsstaat mehr sieht als nur ein formales Verfahren, ihn auch als Staat der Gerechtigkeit und Freiheit auffasst, der wird auch den verfassungsändernden Gesetzgeber an die Grundwerte jeder freiheitlichen Verfassungsordnung binden müssen.

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Schwestergrim  18.09.2021, 11:07
@Syntaxomat

Du darfst auch gern noch mehr kopieren und hineinstellen. Es ändert nichts daran, dass Artikel 4 die Religionsfreiheit regelt.

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Ich für meinen Teil bin gegen jegliche Art vermeidbarer Lärmbelästigung und könnte insofern auch auf Kirchenglocken gut verzichten.

Natürlich gibt es Ausnahmen, wie etwa Konzerte, Volksfeste oder auch die Grillparty bei den Nachbarn. Ist zwar auch laut, aber das kommt ja normalerweise nicht täglich vor. Verkehrslärm... ja, auch so eine Sache, aber solange sich noch nicht jeder ein leises E-Fahrzeug leisten kann, muss man halt damit leben.

Aber dass irgendein Butzelmann mehrfach täglich mit Megafon durch die Gegend plärrt, ist nun wirklich nicht notwendig.