Wird die Examensnote (Lehramt) bei Bundeslandwechsel neu berechnet?

2 Antworten

Das was du meinst ist nicht die Note des 2.Staatsexamens an sich, sondern die Berechnung deiner Ordnungsgruppe, also, auf welchem Platz du in einem Bewerbungsverfahren über eine Liste stehst da zählt 50% Master, 50% 2.Staatsexamen in NRW.

Ansonsten ist die Zusammensetzung der Note des 2. Staatsexamens so wie hier beschrieben http://www.lpa1.nrw.de/AB2/Staatspruefung/index.html

In jedem Bundesland gibt es andere Einstellungsverfahren, siehe

allgemeinbildende-schulen/lehrkraefte/lehrereinstellung.html

Die Note des 2.Staatsexamens bleibt, die Berechnung der Ordnungsgruppe kann variieren oder es gibt halt andere Bewerbungsmodalitäten.

Inini7 
Fragesteller
 21.05.2018, 11:02

Ah okay, also wird es beim Wechsel neu berechnet. Ich dachte, nach dem zweiten Examen gibt es nochmal eine Art Zeugnis mit der Gesamtnote aus beiden Ausbildungsabschnitten, aber anscheinend bleiben die beiden Noten gesondert und je nach Bundesland wird dann für die Einstellung das eine mehr und das andere weniger berücksichtigt, verstehe ich das richtig? Dementsprechend würde meine Einstellungsnote, um beim Beispiel mit NRW zu bleiben, mit einem hessischen Referendariat bei der Bewerbung nach NRW gleichermaßen aus den beiden Teilen berechnet, wie bei jemandem der dort Referendariat gemacht hat (vorausgesetzt es wird anerkannt)?

0
Gugu77  21.05.2018, 12:01
@Inini7

Hallo, das ist eine berechtigte Frage, ob nun auch bei Bewerbern aus Hessen die Ordnungsgruppe so errechnet wird.Es kann sein, dass im Allgemeinen die Bewerbungen aus anderen BL anders gehandhabt werden.

Ich möchte nichts falsches schreiben.

Es ist im Übrigen aber in NRW auch üblich, sich direkt an Schulen zu bewerben, da spielt die Ordnungsgruppe aus 1.und 2. Staatsexamen keine große Rolle. Wichtiger sind die Fächer und die Note des 2.Staatsexamens.

Stelle deine Frage mal bei lehrerforen.de Dort sind Lehrer aus verschiedenen BL.Sicher auch Leute, die gewechselt haben

0

Die Note wird meines Wissens nicht neu berechnet.

Das hängt damit zusammen, dass die Bundesländer untereinander zwar die Anerkennung der jeweiligen Landes-Lehramtsabschlüsse vereinbart haben, diese Abschlüsse aber nach den Regularien des jeweiligen Bundeslandes erworben werden und so auch in Kraft bleiben. Es wäre also gewissermaßen eine Vermischung der verschiedenen Regelungen verschiedener Bundesländer, wenn nach den Vorgaben das Landes A erworbene Teilnoten nun nach den Bestimmungen des Landes B in eine neue Endnote umgerechnet würden.