Wird die Examensnote (Lehramt) bei Bundeslandwechsel neu berechnet?
In jedem Bundesland berechnet sich ja der Gesamtschnitt aus dem ersten und zweiten Staatsexamen unterschiedlich, so zählen z.B. meines Wissens nach in NRW und Bayern die beiden Noten zu je 50%, während z.B. in Hessen und RLP das 1. Examen nur zu einem geringen Anteil einfließt.
Da ich genau an der Grenze dreier Bundesländer wohne und hier ursprünglich nicht beheimatet bin, ist mir die Landesfahne meines späteren Arbeitsortes relativ egal und ich würde da hin gehen, wo ich gebraucht werde (mir sind eher Kriterien der Umgebung wichtig, z.B. je ländlicher desto besser..). Ich würde mich also nach dem Referendariat in 2-4 Bundesländern bewerben, die infrage kommen. Aber was passiert mit der Note, wenn man nach dem Referendariat noch das Bundesland wechselt? Dass es unter Umständen Probleme bei der Anerkennung geben kann, ist klar, das soll auch nicht das Thema sein. Würde ich nun theoretisch mit einem sehr guten 1. Examen beispielsweise in NRW (Berechnung 50% / 50%) Referendariat machen und ein etwas weniger gutes 2.Examen abschließen, würde sich bei einem Wechsel in ein Bundesland in dem das zweite Examen mehr zählt, mein Schnitt verschlechtern?
2 Antworten
Das was du meinst ist nicht die Note des 2.Staatsexamens an sich, sondern die Berechnung deiner Ordnungsgruppe, also, auf welchem Platz du in einem Bewerbungsverfahren über eine Liste stehst da zählt 50% Master, 50% 2.Staatsexamen in NRW.
Ansonsten ist die Zusammensetzung der Note des 2. Staatsexamens so wie hier beschrieben http://www.lpa1.nrw.de/AB2/Staatspruefung/index.html
In jedem Bundesland gibt es andere Einstellungsverfahren, siehe
allgemeinbildende-schulen/lehrkraefte/lehrereinstellung.html
Die Note des 2.Staatsexamens bleibt, die Berechnung der Ordnungsgruppe kann variieren oder es gibt halt andere Bewerbungsmodalitäten.
Hallo, das ist eine berechtigte Frage, ob nun auch bei Bewerbern aus Hessen die Ordnungsgruppe so errechnet wird.Es kann sein, dass im Allgemeinen die Bewerbungen aus anderen BL anders gehandhabt werden.
Ich möchte nichts falsches schreiben.
Es ist im Übrigen aber in NRW auch üblich, sich direkt an Schulen zu bewerben, da spielt die Ordnungsgruppe aus 1.und 2. Staatsexamen keine große Rolle. Wichtiger sind die Fächer und die Note des 2.Staatsexamens.
Stelle deine Frage mal bei lehrerforen.de Dort sind Lehrer aus verschiedenen BL.Sicher auch Leute, die gewechselt haben
Die Note wird meines Wissens nicht neu berechnet.
Das hängt damit zusammen, dass die Bundesländer untereinander zwar die Anerkennung der jeweiligen Landes-Lehramtsabschlüsse vereinbart haben, diese Abschlüsse aber nach den Regularien des jeweiligen Bundeslandes erworben werden und so auch in Kraft bleiben. Es wäre also gewissermaßen eine Vermischung der verschiedenen Regelungen verschiedener Bundesländer, wenn nach den Vorgaben das Landes A erworbene Teilnoten nun nach den Bestimmungen des Landes B in eine neue Endnote umgerechnet würden.
Ah okay, also wird es beim Wechsel neu berechnet. Ich dachte, nach dem zweiten Examen gibt es nochmal eine Art Zeugnis mit der Gesamtnote aus beiden Ausbildungsabschnitten, aber anscheinend bleiben die beiden Noten gesondert und je nach Bundesland wird dann für die Einstellung das eine mehr und das andere weniger berücksichtigt, verstehe ich das richtig? Dementsprechend würde meine Einstellungsnote, um beim Beispiel mit NRW zu bleiben, mit einem hessischen Referendariat bei der Bewerbung nach NRW gleichermaßen aus den beiden Teilen berechnet, wie bei jemandem der dort Referendariat gemacht hat (vorausgesetzt es wird anerkannt)?