wir planen in einem nicht bewirtetem Vereinsheim Getränkeautomaten nur für Mitglieder auszustellen. Wie sieht die Rechtslage aus.?

2 Antworten

ihr habt keinen automaten !

bestellt dafür einen getränkegroßhandel  und handelt - wenn ihr auch umsatz macht - einen preis aus .

die geräte gibt es nicht für 100,- bei saturn !!!!!

Alle EInnahmen und Ausgaben sind im Bereich Wirtschaftlicher Geschäftbetrieb zu erfassen.

Dass die in der Abgabenordnung eingeräumten Freigrenzen dadurch gerissen werden, ist nicht zu vermuten, jedoch unter Berücksichtigug anderer Vorgänge zu prüfen.

Ein offensichtlich hoches Gewinnstreben sollte nicht erkennbar sein.

Günter