Will die Arbeit von Ghostwriter doch nicht, was tun?

4 Antworten

Also... es ist nicht rechtswidrig, etwas von einem Ghostwriter schreiben zu lassen. Illegal wird es erst in dem Moment, wo Du das fremde Werk als Dein eigenes einreichst (und hier ja bestätigen musst, dass es sich um Dein eigenes geistiges Eigentum bzw. Deine eigene Leistung handelt). Insofern hast Du rechtlich noch nichts zu befürchten.

Was Dein in den Ghostwriter investiertes Geld angeht: Das kann schwierig werden. Letztendlich habt ihr beide einen Vertrag abgeschlossen, in dem bestimmte Vereinbarungen getroffen wurden. Wenn ein fixer Abgabetermin vereinbart war und der Ghostwriter nicht geliefert hat, dann ist er vertragsbrüchig geworden und müsste das Geld zurückzahlen. Problematisch nur, wenn sowas nirgends schriftlich festgehalten wurde - dann wird es schwierig, das zu beweisen. Wenn es einen schriftlichen Vertrag gab, dann kommt es darauf an, was dort vereinbart wurde... dann hättest Du aber eine Grundlage, um das Geld zurückzufordern und notfalls einen Anwalt einzuschalten bzw. das Geld gerichtlich durchzusetzen.

Dann solltest Du den finanziellen Schaden vielleicht als Lehrgeld verbuchen. Immerhin wolltest Du ja betrügen, das ist, auch wenn es letztenlich nicht dazu gekommen ist, zumindest moralisch verwerflich.

Hallo,

das Geld wirst du nur zurückbekommen, wenn du den Rechtsweg beschreitest. Dafür brauchst du aber eine schriftliche Vereinbarung (zumindest einen Auftrag mit "Lieferdatum" und eine schriftliche Auftragsbestätigung mit "Lieferdatum"). Wende dich an einen Rechtsanwalt oder an die Polizei.

AstridDerPu

Celiibrm 
Fragesteller
 16.07.2023, 16:43

Danke. Ich habe nur die Befürchtung dass sie mich verpfeift, dass ist eine Arbeit vortäuschen wollte. Zwar habe ich nichts abgegeben, aber weiß nicht ob der Versuch alleine schon als Täuschung zählt. Oder erst nach Abgabe?

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Es ist ja nicht illegal, so was schreiben zu lassen. Und es ist nicht illegal, sowas zu schreiben. So gesehen ist alles im „normalen“ Vertragsrecht. Das heißt, jetzt kommt es darauf an, wie der Vertrag ausgestattet ist. Also: Welcher Termin wurde (nachweislich) gesetzt. Möglicherweise ist sie noch gar nicht in Verzug.

Wenn doch, dann ist die Leistung für Dich nicht mehr sinnvoll (auch das muss natürlich vorher abgemacht sein. Du kannst vom Vertrag zurücktreten und sie muss das Geld bezahlen.

Vermutlich wirst Du es allerdings einklagen müssen oder zumindest mit einem gerichtlichen Mahnbescheid deutlich machen, dass Du das ernst meinst. 

Celiibrm 
Fragesteller
 16.07.2023, 14:26

Sie kann aber die Schule oder sonst was informieren, dass ich Täuschungsversuch machen wollte

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tinalisatina  16.07.2023, 14:29
@Celiibrm

Kann sie machen. Das ist richtig.

Zum einen ist das natürlich nicht bewiesen. Könnte ja sein, dass Du Dir nur eine Informationsgrundlage holen wolltest. Der Vorwurf könnte üble Nachrede sein.

Wenn sie blond genug ist, dann kündigt sie das in einem E-Mail an. So nach dem Motto: Ich behalte das Geld, sonst verpetze ich Dich. Dann stünde evtl. eine Anzeige wegen Erpressung im Raum.

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Celiibrm 
Fragesteller
 16.07.2023, 14:27

Sie hat nicht den Namen der Schule etc. aber hat sie schon damit gedroht

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tinalisatina  16.07.2023, 14:30
@Celiibrm

Aha, dann ist eigentlich klar, was sie wollte. Nie dieses Ding schreiben, sondern nur kassieren.

Um wie viel Geld geht es?

Und gab es denn einen konkreten Termin?

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Celiibrm 
Fragesteller
 16.07.2023, 14:32
@tinalisatina

Ja es gab ein konkretes Datum. Der 4.07 -spätestes 5.07. Es handelt sich hier um 200€

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tinalisatina  16.07.2023, 14:38
@Celiibrm

Ok, dann ist sie in Verzug.

Ob es sich für 200 Euro lohnt ... Also, ich würde es schon aus Prinzip machen.

Lass sie drohen, das ist Kindergarten.

Ich würde die Kommunikation mit ihr einstellen (kein E-Mail, kein WA, kein nix) - bis auf einen Brief (Papier, Unterschrift, Einwurfeinschreiben) in dem Du sie zur Zahlung aufforderst wegen nicht erbrachter Leistungen. Setze ich 10 Tage Frist, das muss reichen; konkretes Datum nennen. Und schreibe dazu, dass Du Dir bei Nichtbezahlen weitere juristische Schritte vorbehältst.

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Celiibrm 
Fragesteller
 16.07.2023, 14:43
@tinalisatina

Ich habe ihre Adresse nicht wie soll ich ihr den Brief senden? Kann ich anhand der Nummer herausfinden wo sie wohnt oder bei der Polizei gehen?

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tinalisatina  16.07.2023, 14:46
@Celiibrm

Oha, dann wird es schwierig. Wie bist Du denn an die Dame gekommen? Und warum schickst Du jemand (wie denn eigentlich?) Geld, wenn Du nicht mal seine Adresse hast?

Welche Nummer?

Polizei ist nur zuständig, wenn es eine Straftat wäre. Betrug käme für mich Frage, ist aber nicht sicher.

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Celiibrm 
Fragesteller
 16.07.2023, 15:25
@tinalisatina

Kann ich das nicht nur die Polizei herausfinden? Ich habe ihr Vorname Nachname und IBAN

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tinalisatina  16.07.2023, 15:39
@Celiibrm

Du kannst es versuchen. Sage, dass Du eine Anzeige wegen Betrug stellen willst. Das heißt: Du unterstellst ihr, dass sie von Anfang an vorhatte, nicht zu liefern.

Wie gesagt: Ohne Straftat (in dem Fall der Betrug) würde die Polizei nicht tätig werden.

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Von Experte tinalisatina bestätigt

Hi,

Hatte ich Pech oder was kann ich was dagegen tun?

In Hinblick auf die Arbeit hast Du dahingehend "Pech", dass Du sie selbst schreiben musst.

In Hinblick auf das Geld: die Beauftragung eines Ghostwriters ist per se ein "normaler", zivilrechtlicher Vertrag - dementsprechend stehen hier auch alle zivilrechtlichen Wege offen, wenn der Vertrag nicht erfüllt wird.

Wie aussichtsreich das Unterfangen ist, steht auf einem anderen Blatt.

Ich habe draus gelernt.

Vielleicht als generelle, davon abgeleitete Empfehlung: Menschen, die mit der Arbeit in solchen "Graubereichen" ihr Geld verdienen, nehmen es mit Recht und Gesetz oft selbst nicht sonderlich genau.

LG

Celiibrm 
Fragesteller
 16.07.2023, 14:29

Sie droht mir eine Anzeige zu machen und die Schule zu informieren. Sie kennt meine Schule nicht aber sie hat mir damit schon gedroht

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SaniOnTheRoad  16.07.2023, 14:36
@Celiibrm
Sie droht mir eine Anzeige zu machen

Nun, wegen was? Nichts von dem, was Du getan hast, ist strafbar. Dementsprechend entfällt auch ein Grund für eine Anzeige - und eine Strafanzeige wider besseres Wissen ist selbst eine Straftat.

Dass auch die angesprochene Nötigung/Erpressung eine Straftat darstellt, muss ich wahrscheinlich nicht ausführen.

Sie kennt meine Schule nicht aber sie hat mir damit schon gedroht

Die Drohung, eine Schule, die man nicht kennt, zu informieren, ist noch leerer als die Androhung einer Strafanzeige.

Im Grunde steht es Dir nun offen, selbst Strafanzeige zu erstatten - mit entsprechender Grundlage.

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Celiibrm 
Fragesteller
 16.07.2023, 14:44
@SaniOnTheRoad

Naja sie kann sagen ich wollte eine Arbeit schreiben lassen für die Schule, dass wäre schon strafbar und ich könnte meinen Platz verlieren. Wenn sie mich anzeigt kann die Polizei eventuell meine Schule finden, davor habe ich Angst

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SaniOnTheRoad  16.07.2023, 14:56
@Celiibrm
Naja sie kann sagen ich wollte eine Arbeit schreiben lassen für die Schule, dass wäre schon strafbar

Nein, wäre es nicht.

Ein Täuschungsversuch liegt erst dann vor, wenn tatsächlich versucht wurde, zu täuschen - solange die Arbeit nicht der Schule vorgelegt (und als eigene Leistung ausgegeben) wurde, ist das nicht der Fall.

Wenn sie mich anzeigt kann die Polizei eventuell meine Schule finden

Der Polizei ist die Schule vollkommen egal.

davor habe ich Angst

...und genau darauf beruht die ganze Argumentation deines Gegenübers. Sie hat keine Argumente, absolut nichts gegen dich in der Hand und die überzeugende Sicherheit, dass Sie im Falle einer Anzeige den Kürzeren zieht.

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Celiibrm 
Fragesteller
 16.07.2023, 15:02
@SaniOnTheRoad

Sind Sie sich sicher? Wie kann ich jetzt vorgehen? Anzeige erstatten? Nochmal mir ihr reden? Kann ich anhand der Nummer ihre Adresse finden? Ich kenne ihr IBAN und ihr Vorname und Nachname

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SaniOnTheRoad  16.07.2023, 15:07
@Celiibrm
Sind Sie sich sicher?

Das bloße Beauftragen bzw. Anfertigen lassen einer Arbeit durch Dritte ist nicht strafbar - und hat per se auch keine schulischen Konsequenzen.

Anzeige erstatten?

Persönliche Meinung: es ist meist besser, aktiv zu handeln, als nur zu reagieren.

Du hast mit deinem Gegenüber eine Person, welche dich augenscheinlich um dein Geld bringen will, die vereinbarte Leistung nicht erbringt und versucht, dich zu erpressen. Das sollte man meines Erachtens nicht so stehen lassen.

Ich würde mit den entsprechenden Drohungen und mit Schilderung der Situation zumindest bei der nächsten Polizeidienststelle vorstellig werden. Zivilrechtliche Forderungen - sprich, das Geld, welches Du bezahlt hast - müssen hingegen auf zivilrechtlichen Wege eingetrieben werden.

Kann ich anhand der Nummer ihre Adresse finden? Ich kenne ihr IBAN und ihr Vorname und Nachname

Mit vollem Namen, Handynummer und IBAN ist die Person eindeutig zu identifizieren. Nicht für dich, allerdings für die Polizei.

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