Wildschweinschädel bleichen?
Hallo!
Ich hab letzten Herbst das unvollständige Skelett eines Wildschweins gefunden, bei einem Waldspaziergang.
Jetzt bin ich ein komischer Kauz und habe Teile des Skeletts an mich genommen. Ich will den Schädel samt Kiefer bleichen, dann schwarz bemalen und in meine Wohnung hängen.
Mein Uropa war Jäger, aber als er starb war ich 11 und ich habe ihn nie nach seinem Fachwissen fragen können. Und ähm, mit 11 Jahren hatte ich andere Prioritäten als... wie man einen Wildschweinschädel bleicht präpariert.
Nachdem dieses Skelett augenscheinlich komplett von Nagern, Käfern, oder anderen Wildtieren wie Füchsen von Fleisch, Haut, Fell und Gewebe gesäubert wurde... Kann ich das direkt bleichen? Oder muss ich den Schädel vorher dennoch abkochen, auch wenn kein Gewebe mehr sichtbar ist?
Wie lange müsste er abkochen, und wie lange bräuchte eine 12% H202 Lösung/Blondierungscreme um den Schädel zu bleichen und wie verfahre ich mit der Nachbehandlung damit die Farbe hält? (Ich gehe davon aus, dass Akrylfarbe funktioniert...)
2 Antworten
Zu den rechtlichen Aspekten hat @Waldmensch70 dir schon eine umfassende Antwort gegeben. Was er geschrieben hat, möchte ich hier nicht mehr wiederholen.
Zu deiner Frage:
Der Knochen muss frei von Fleischresten sein und zunächst noch entfettet werden, denn durch das Fett würde der Knochen sich unansehnlich gelb färben. Für den Hausgebrauch gibt man etwas Spülmittel (z. B. Fit) oder Waschpulver in Wasser und kocht darin den Schädel bei niedriger Temperatur einige Zeit.
Anschließend kann der Schädel gebleicht werden. Handelsübliches Bleichmittel aus der Apotheke oder der Drogerie reicht aus. Eventuell reicht auch schon ein Oxi-Waschmittel aus oder ein bis zwei Gebissreinigertabs. Profis pinseln ihre Skelettpräparate mit einer Wasserstoffperoxidlösung ein.
Jetzt bin ich ein komischer Kauz und habe Teile des Skeletts an mich genommen. Ich will den Schädel samt Kiefer bleichen, dann schwarz bemalen und in meine Wohnung hängen.
Aufgrund Deiner Frage schliesse ich daraus, das Du selber nicht der dort zuständige (jagdausübungsberechtigte) Jäger bist.
Somit hast Du damit eine Straftat begangen, das war Wilderei (siehe §292 Strafgesetzbuch). Denn nur der dort jagdausübungsberechtigte Jäger hat das Recht sich Wild oder Teile davon (das betrifft auch Skelett-Teile etc.) anzueignen.
Und das hat auch seinen Sinn, denn der Jäger dort vor Ort muss ja seine Bestände kennen, wissen was natürlich verendet ist (Mengen- und Altersbestimmung), evtl. am verendeten Stück vorhandene Ursachen für den Tod einschätzen. Und Du trägst ggf. durch die Mitnahme der Teile Wildseuchen (wie die Schweinepest) in andere Gegenden…
Aber zu Deiner Frage:
Dazu nimmt man Bleiche (Sauerstoffbleiche aus dem Drogeriemarkt oder welche aus dem Jagdgeschäft, da ist auch eine Anleitung drauf). Darin längere Zeit darin köcheln. Dann mit klarem Wasser gut spülen und trocknen lassen.
Vorher muss natürlich alles an anhaftenden Resten sauber entfernt worden sein (Innenseite samt Hirn etc. nicht vergessen, der Knochen muss komplett blank geputzt sein.