Wieso fragt die Polizei nach einem Ausweis?

6 Antworten

Eine Personenkontrolle dient unter anderem der Identitätsfeststellung einer Person durch berechtigte Personen oder durch Computer (hier nur Zugangsberechtigung). Personenkontrollen, die von Menschen durchgeführt werden, beinhalten in der Regel mindestens folgende Reihenfolge in der Durchführung: Anhaltung, Aufforderung zur Herausgabe eines Identifikationsmediums sowie Abgleichen (Name auf einer Liste, Lichtbild usw.).

Eine Personenkontrolle durch Amtsträger (Polizei, Ordnungsamt, Zoll, Fischereiaufseher usw.) findet statt, wenn ein Anlass, eine Zuständigkeit und eine Aufgabe gegeben ist. Sie kann dabei zur Strafverfolgung, zur Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, zur Gefahrenabwehr oder zur Amts- bzw. Vollstreckungshilfe erfolgen. Einschlägiges Rechtsgebiet ist das Eingriffsrecht. Bereits die Anhaltung inkl. Aufforderung ist eine Maßnahme.

Die Befugnis für eine Anhaltung, für das Festhalten und das Verbringen ("mitnehmen") ist in der jeweiligen Rechtsgrundlage immanent. Personenkontrollen können, müssen aber nicht vor Ort durchgeführt werden. Eine Mitnahme zu einer oder mehreren Dienststellen (Sistierung) ist ohne richterliche Anordnung zulässig, solange sie sich im Zeitrahmen von etwa drei Stunden (Freiheitsbeschränkung)[Anm. 1] bewegt.

Durch die Identitätsfeststellung kann man zudem Berechtigungen prüfen (z. B. Fahrerlaubnisrecht, Waffenrecht, ausländerrechtliche Aufenthaltserlaubnis), Datenabgleiche sowie Statuszuordnungen vornehmen (Aufenthaltsrecht in einem Verkehrsmittel oder in einer Anlage, unterliegt die Person dem Wehrrecht? usw.).

Einer Personenkontrolle können auch anderen Maßnahmen vorausgehen oder folgen. Die Rechte des Kontrollierten, z. B. das Recht auf Mitteilung des Grunds der Maßnahme, variieren je nach Land, Zielrichtung der Maßnahme (somit Befugnis) und den Umständen.

Bei einer namentlich unbekannten Person, die nicht identifiziert werden kann, wird polizeilicherseits das Personenfeststellungsverfahren angewendet.

quelle wikipedia

Damit können sie vorerst mal sehen, ob du die Person bist, für die du dich ausgibst. Dann ist es möglich, über Funk und die Angaben auf dem Ausweis beispielsweise abzufragen, ob du Vorstrafen hast oder generell bereits polizeirechtlich aufgefallen bist.


Artus01  04.09.2017, 16:14

Ob die Kontrollierte Person Vorstrafen hat kann die Polizei nicht über Funk feststellen.

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Schlauerfuchs  04.09.2017, 16:59
@Artus01

Vorstrafen nicht ,aber was über die Person gespeichert ist z.B in der Datei wo sich die Jornalisten aufregen ,etc .

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Artus01  04.09.2017, 19:49
@Schlauerfuchs

Das ist vollkommen klar, es ging ausschließlich um die in diesem Punkt falsche Antwort.

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Sie schauen, ob die angebenden Daten und das Passbild zu dir passen und überprüfen den Ausweis an der Ausweisnummer, ob es sich um eine Fälschung handelt.

Wenn du was anstellst wollen sie wissen wer du bist, damit sie das verzeichnen können