Wieso darf die Polizei einen nach 22 Uhr nach Hause fahren?

5 Antworten

Sicher, die müssen das nicht tun. Sie können dich auch betrifft, besoffen, beraubt in der Gosse sitzen lassen. Wolltest ja draußen sein.

Viele sind Eltern. Fühlen eine Fürsorgepflicht. Gottloses Pack aber auch.

Jugendschutzgesetz bedeutet übrigens, den Jugendlichen zu schützen. Auch wenn er das nicht zu schätzen weiß.

Renn nächstes Mal halt nicht weg. Sei kooperativ. Zeige ihnen, dass du deine 7 Sinne und Sachen beisammen hast und mit Erlaubnis der Eltern draußen bist.

Gruß S.

Es ist schon richtig, es ist nicht verboten. Aber bei einem 14 Jährigen, sah sich die Polizei hier wohl veranlasst, dich zur Gefahrenabwehr bei deinen Erziehungsberechtigten abzuliefern. Denn auch wenn es nicht pauschal verboten ist, dass ein 14 Jähriger sich um 3 Uhr nachts draußen aufhält, ist es halt nicht normal, dass du um die Zeit mit Freunden unterwegs bist und ich vermute mal, dass da jetzt kein vertrauensvoller Erwachsener dabei war, der hier eine verlässliche Aufsicht hätte sicherstellen können.

Natürlich dürfen sie das, weil sie nicht wissen können, ob deine Eltern das erlaubt haben oder nicht.Und selbst wenn, hat man mit 14 Jahren nichts um 3 Uhr nachts,auf der Straße zu suchen, alleine aus Sicherheitsgründen.Du wolltest bei einem Freund schlafen, aber ihr treibt euch um 3 Uhr herum, das ist ein wesentlicher Unterschied.

Erlaubt wäre das draussen rumlaufen nachts.

Aber eventuell war die gegend unpassend oder du schreibst nicht alles. Die machen das ja nicht um euch zu ärgern, sondern euch zu schützen.

Es ist nicht alles da draussen entspannt udn freundlich in der nacht. man kann auch gefahren nicht richtig einschätzen. natürlich findet man das coool... aber sauer sein auf die polizisten sollte man da nicht.

Weil der Gesetzgeber der Polizei die Befugnis eingeräumt hat, Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung im eigenem Ermessen abzuwehren.

Nur weil nirgendwo geschrieben ist, dass man etwas nicht darf, kann dieses Verhalten trotzdem eine Gefahr darstellen und die Polizei kann einschreiten. Du kannst eben nur nicht dafür bestraft werden.

Und wenn jemand 14 Jahre alt ist, um 3 Uhr nachts unterwegs ist und beim Erblicken der Polizeistreife stiften geht, liegt die Vermutung doch nahe, dass dieser 14 Jährige vielleicht abgängig ist und gesucht wird. Um das zu klären, muss man ihn erst mal nach Hause fahren, das mit den Eltern besprechen und den 14 Jährigen übergeben.

Genau deswegen darf die Polizei das.