Strafe, Jugendschutzgesetzt: Nach 22 Uhr draußen sein, polizei erwischt (14 Jahre)

13 Antworten

Es ist nicht verboten, nachts Bus zu fahren. Wenn du erst vierzehn Jahre alt bist, müssen deine Eltern damit einverstanden sein, aber strafbar ist das mit sicherheit nicht. Möglicherweise würde die Polizei überprüfen, ob du ein Ausreißer bist.

Hallo,

die Polizei würde dich verwarnen und dich zu deinen Eltern heimbringen und denen ganz gewaltig die Leviten lesen.

nix passiert,im jugendschutz heisst es nur das du nicht in discos oder so darfst,aber nicht wann du zuhause sein musst.ich und ein freund sind mal um 2 bei uns in der strasse gewesen und die polizei kam und die haben nur gesagt wir sollen nach hause gehen und kein mist bauen

Was ist mit den berühmten Nachtwanderungen die man früher oft ohne die Eltern unternommen hat ? :D meines Wissen nach,passiert nichts.

vielleicht kommt dann das Jugendamt