Wie zeige ich jemanden an, wenn er in mich reingefahren ist und ich deswegen kurzeitig schmerzen hatte?
4 Antworten
Das kannst du nicht anzeigen, weil das Zivilrecht ist. Schmerzengeld musst du einklagen. Die Strafe für Owis im Verkehrsrecht sind eine andere Sache.
Wenn es eine polizeiliche Vorgangsnummer hat, läuft es strafrechtlich sowieso. Dann ist auch die Versicherung deines Unfallgegners bekannt. Leg dein Attest dem polizeilichen Vorgang bei - einfach unter Angabe der Vorgangsnummer abgeben - und die Versicherung wird reagieren.
Gruß S.
Liegt das Ergebnis einer ärztlichen Untersuchung vor?
Bei der Polizei oder der Staatsanwaltschaft. Unfall wurde von der Pol aufgenommen?
Die Frage ist: Wozu? Ein Strafverfahren bringt dir als Opfer keinen Vorteil. Schmerzensgeld kannst du auch so geltend machen, das ist nicht die Aufgabe der Polizei oder Staatsanwaltschaft.
Du mußt differenzieren. Willst Du jemanden anzeigen damit der Staat ihn für die Körperverletzung bestraft, oder willst Du von ihm Schmerzensgeld und Schadenersatz haben? Das sind zwei Paar Schuhe.
Natürlich.