Wie wird man als Verwaltsungsfachangestellte verbeamtet?

4 Antworten

Verwaltungsfachangestellte (Ausbildungsdauer i.d.R. drei Jahre) sind Angestellte, auf einer Ebene mit Verwaltungswirten, also vergleichbar mit dem mittleren Dienst. Verwaltungsfachangestellte leisten, wie alle anderen Angestellten auch, Sozialabgaben.

Verwaltungswirte sind Beamte im mittleren Dienst. Deren Laufbahnausbildung dauert i.d.R. zwei Jahre. Sie werden nach den Besoldungsgruppen A6 - A9 der jeweiligen Besoldungsgesetzen (Bund oder Länder) bezahlt und leisten keine Sozialabgaben.

Nicht zu verwechseln ist der Verwaltungswirt mit dem Verwaltungsfachwirt. Der Verwaltungsfachwirt, auch Angestelltenlehrgang II genannt, ist eine Beschäftigung im Angestelltenverhältnis, verglichen mit Beamten im gehobenen Dienst (Diplom Verwaltungswirt).

Zusammenfassung:

  • Verwaltungswirt = Beamter im mittleren Dienst
  • Diplom Verwaltungswirt = Beamter im gehobenen Dienst
  • Verwaltungsfachangestellter = Angestellter im öffentlichen Dienst
  • Verwaltungsfachwirt = absolvierte Aufstiegsfortbildung eines Verwaltungsfachangestellten im öD
Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Zollbeamtin / Beamtin im gehobenen Zolldienst

Bundesbehörden können jederzeit und jeden verbeamten. Dort kannst du als Tarifangestellter einsteigen und nach 1-2 Jahren dich auf die Ausschreibung des Beamtenstatus „qualifizieren“. Weiß das von vielen Fällen beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge in Nürnberg. Sowohl für den mittleren Dienst als auch den gehobenen.

Steht auch bei den meisten Stellenangeboten.

Soweit ich weiß, können auch Landesbehörden verbeamten…zumindest in Bayern.

In der Kommunalverwaltung ist dies nicht möglich.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Daran glaube ich nicht. Die Beamtenlaufbahn beginnt heute während der Ausbildung. In meiner Behörde wurden sie Inspektorenanwärter genannt. Du kannst nach deiner Ausbildung zur Verwaltungsfachangestellten vielleicht ein adäquates Studium machen. Aber vielleicht brauchst du dafür Abitur. Der Sohn meiner Kollegin machte erst Abitur, dann die Ausbildung bei einer Gemeinde und danach bewarb er sich bei einer Landesbehörden um die Ausbildung in der Beamtenlaufbahn.

Nein.

Ein Verwaltungsangestellter ist und bleibt ein Angestellter...