Wie weit fällt es nicht unter die ärztliche Schweigepflicht von Einsätzen zu berichten?

5 Antworten

Hallo

entgegen weitläufiger Meinung gibt es für Rettungssanitäter KEINE Schweigepflicht aus Basis der ärztlichen Schweigepflicht.
Für Rettungsassistenten und Notsan schon

(https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__203.html)

Du kannst als Rs theoretisch straffrei ausplaudern was du willst.
theoretisch. Denn in der Praxis wird dir von jedem Arbeitgeber oder Auftraggeber eine Schweigeverpflichtung vorgelegt die du unterschreibst.

Dann wirst du bei nicht Einhaltung nicht vom Staatlicher Seite belangt werden können ( kein Offiziales Delikt) sondern nur zivilrechtlich vom AG.

Das sind allerdings nur Spitzfindigkeiten.
Am schlausten ist es einfach den Mund zu halten und an die Würde der Patienten zu denken, sich einfach vorstellen was wäre wenn ich an dessen stelle wäre und jeder wüsste was mit mir ( meiner Familie) ist.
Wenn du den Drang verspürst über deine Taten zu reden, geh zur Feuerwehr.

Aber nicht zum Rettungsdienst.
Davon abgesehen solltest du all das gelernt haben.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Gawithsilver 
Fragesteller
 15.11.2021, 19:59

Ich meinte ja anonymisiert darüber erzählen. Darf ich meiner Familie oder meinen Freunden erzählen heute hatte ich Einsatz xy, wenn ich keinen Namen, keine Straße und sonst nichts, das auf die Person rückschließen lässt, sage, also es könnte jeder sein.

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Von Experte iwaniwanowitsch bestätigt

Ohne Namen zu nennen und wenn auch ansonsten keine Details genannt werden, die Rückschlüsse auf die Person zulassen, dann ja. Man darf natürlich nicht's sagen, was irgendwelche Rückschlüsse erlaubt, zum Beispiel dürfte man auch nicht im Ort rumerzählen "der stark Übergewichtige, der jeden Samstag Morgen im Bäcker XY drei Stücke Kuchen verzehrt", denn damit wäre die Person identifizierbar geworden. Grundsätzlich nicht unter die Schweigepflicht fallen Ort und Anlass von Einsätzen, die der Allgemeinheit bereits hinreichend bekannt sind, zum Beispiel Verkehrsunfälle. Schweigepflicht besteht aber natürlich zu den Namen, der Diagnose, der Therapie und zu allem sonstigen, was der Allgemeinheit nicht bekannt ist, zum Beispiel die persönlichen Lebensumstände der Beteiligten und alles, was sonst anvertraut oder bekanntgeworden ist (§203 Strafgesetzbuch- StGB).

Mfg

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Rettungsdienst🚑, sehr großes Interesse an Notfallmedizin.

Das würde ich einfach komplett sein lassen oder mindestens mit jemandem, der rechtlich ausgebildet ist beraten. Dein Chefarzt, der Standortleiter des NEFs auf dem du fährst, die entsprechende Person bei der jeweiligen Feuerwehr.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

RedPanther  30.10.2021, 18:31

Du empfindest also auch ein "wir hatten heute einen Toten, der jünger war als ich - ich fühle mich nicht gut und möchte nicht mit zur Party" gegenüber dem Partner als zu viel und man sollte stattdessen mit dem Chef sprechen?

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iwaniwanowitsch  30.10.2021, 18:46
@RedPanther

Ja, damit hast du Recht. Die Aussage ist doch sehr anonymisiert. Ich habe mich bei dem Ratschlag doch sehr vom gelernten "Gar nichts angeben, was nicht öffentlich erkennbar ist" leiten lassen. Das Thema ist in meinen Augen doch rechtlich recht "haarig", deswegen habe ich diesen recht verallgemeinernden Ratschlag gegeben.

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Orte oder zumindest Straßennamen und Hausnummer gweg lassen, Namen weg lassen und auch sonst Details weg lassen die den Patienten eindeutig identifizieren können.

Dann ist das alles okay, wenn du einen Blog machst berichte evtl 2 Wochen Zeitversetzt von oder dreh auch mal ein Tag um dann bist du nochmal doppelt Sicher ;D

Wenn nichts einen Rückschluss auf die Person zulässt, klar. Allgemein gehalten würde das so aussehen: wir hatten heute einen Einsatz auf dem Nürnberger Christkindlesmarkt. Der Patient hatte zu viel Glühwein getrunken und ist gestürzt.

Was nicht iO wär wäre: Wir hatten heute einen Einsatz an Stand XY. Der Besitzer hatte zu viel von seinem Glühwein getrunken und ist gestolpert. Er war schon 6 Monate trocken. Er liegt aktuell in Zimmer XY der Entzugsklinik. Seine Frau, die Direktorin der Schule XY ist, kam später in die Klinik.