Wie wahrscheinlich ist es, dass der Zoll ein Lacoste Poloshirt Replica (Fake) entdeckt?

7 Antworten

Kommt drauf an.

Wenn Du aus China mit dem Flugzeug einreist, darfst Du gefälschte Markenware als Reisemitbringsel selbst einführen.

Im Postverkehr ist die Einfuhr verboten. Der Zoll informiert den Rechteinhaber. Von dessen Anwalt erhältst Du dann eine Unterlassungserklärung. Die Kosten trägst Du, meist ein paar hundert EUR.


perry012  23.02.2018, 01:42

Die brauch man nicht zahlen da man kein Hae dler ist.

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perry012  04.03.2018, 02:22
@NackterGerd

Ist es Illegal ein echtes Shirt zu kaufen im Internet weil man nicht weiss ob es echt ist oder nicht? Dann muss man den gesamten Handel stoppen. Polizeikontrollen vor jeden Klamottenladen . Wer was kauft das sich als Plagiat herraustellt gleich ab in den Knast oder Tagebau. XD

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stefan1531  05.03.2018, 08:16
@perry012
Ist es Illegal ein echtes Shirt zu kaufen im Internet weil man nicht weiss ob es echt ist oder nicht?

Nein, so lange es sich nicht um eine Markenrechtsverletzung handelt, ist es völlig legal. Die Einfuhr von gefälschter Markenware ist aber dennoch verboten - egal, ob der Besteller wusste, daß es sich um solche handelt oder nicht.

Wer was kauft das sich als Plagiat herraustellt gleich ab in den Knast oder Tagebau

davon hat doch niemand gesprochen. Verboten ist es trotzdem.

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Lacoste ist bekannt dafür ganze Heerscharen von Anwaltskanzleien zu beschäftigen. Du bekommst eine Unterlassungserklärung mit einigen tausend Euro Gebühren für Anwaltskosten.

Beim Zoll gibt es Mitarbeiter mit Lacoste-Intoleranz. Die entdecken sowas schnell!


MisterT2 
Fragesteller
 20.02.2018, 21:33

LOL

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Das Problem ist das Paket.

Zwischenzeitlich kommt täglich im Bundesgebiet eine nette 5stellige Zahl von Paketen aus China an. Und wo kommen die Pakete an? Nicht einfach an der nächsten Post-Verteilerstelle sondern in den großen Zolllagern. Erst nach der Freigabe durch den Zoll übernimmt sie der deutsche Paketdienst. Das ist unter anderem der Grund dafür dass du in der Nachverfolgung immer "delivery" d.h. auf dem Weg angezeigt wird und das gegebenenfalls mehrere Wochen lang.

Da die Deklaration der Chinesen immer in etwa gleich ist "unter 20 Euro", u.v.m. gibt es zumindest Stichproben. (Das hat Steuergründe, sonst wird Zoll fällig, allerdings ist mir die Summe und die Vorschrift als solches nicht geläufig, bei meiner Antwort geht es geht um die Gründe des Problems)

Und ich gehe davon aus, dass die Beamten zwischenzeitlich auch die chinesischen Firmen nach Kategorien unterscheiden können. Sind welche im Verdacht, dass sie Plagiate verkaufen, dürfen diese nicht eingeführt werden. (Das mit den tausend Euro in einer Antwort ist m.E. Quatsch). Dies bedeutet, du musst zum Zoll gehen und das Paket dort öffnen. Die Folge sind Einziehung = Vernichtung. Da dir nicht definitiv vor Ort nachgewiesen werden kann dass du dies wusstest gibt es allerdings kaum tatsächliche Strafanzeigen. Du solltest damit allerdings nicht so rumposaunen wie hier im -anonymen- Forum.


stefan1531  21.02.2018, 07:56

Nein, wenn er Glück hat sehen sie es als echt an und kassieren die EUST.

Wenn er Pecht hat, bemerken die die Fälschung. Dann kommt Post vom Anwalt von Lacoste, kostet ein paar hundert EUR.

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perry012  23.02.2018, 01:41
@stefan1531

Die Post kommt ungeöffnet in den Müll. Nur als Handler begeht man Markenrechtsverletzung. Das ist illegaler Strassenraub auf den einige dumme reinfallen.

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NackterGerd  03.03.2018, 12:59
@perry012

Die Post kommt ungeöffnet in den Müll? Sichetlich nicht.

Der Zoll muss ja reinschauen!

In Beweismittel dürfen auch nicht einfach in den Müll

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Lestigter  04.03.2018, 10:04
@perry012

Wenn Sie ungeöffnet bleiben würde, dann wüsste ja nirmand den wirklichen Inhslt, der CN22 kann man sowieso -besonders bei Paketen aus Asien -nicht trauen...

Also geöffnet wird es dann wohl so oder so! Entweder beim Abholverduch durch den Käufer oder bei begründeten Verdacht..

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Lestigter  04.03.2018, 10:09
@perry012

https://www.wbs-law.de/markenrecht/abmahnungen-wegen-markenrechtsverletzungen-durch-importe-aus-dem-ausereuropaischen-ausland-6985/ Zitat " nur dann, wenn der Import der Ware im geschäftlichen Verkehr erfolgte, die Ware innerhalb der EU also z.B. gewinnbringend weiterverkauft werden sollte. Wenn die entsprechende Ware nur als Einzelstück oder in kleinerer Stückzahl für den Privatgebrauch eingeführt wurde, kann regelmäßig nicht von einer geschäftlichen Handlung gesprochen werden. Die häufig im Rahmen der Abmahnung geltend gemachten markenrechtlichen Unterlassungs- und Schadenersatzansprüche sind bei einem derartigen privaten Handeln folglich nicht begründet und können daher oftmals erfolgreich zurückgewiesen werden. Auch die mit der Abmahnung ebenfalls eingeforderten Rechtsanwaltskosten des Markenherstellers müssen bei rein privaten Handlungen des Importeurs regelmäßig nicht übernommen werden..."

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