Tasche aus China nach Deutschland verschicken?
Hi ich lieben,
ich lebe momentan in China und möchte eine Fake Lacoste Tasche und noch weiteres nach Deutschland zu einer Freundin schicken, die Geburtstag hat.
Denkt ihr meine Freundin bekommt diese und wenn ja, muss sie dann dafür Zoll bezahlen? Falls diese Tasche vernichtet wir, kommen dann die anderen kleinen Geschenke wie ein T-Shirt (kein Fake) bei ihr an?
Danke schon mal :).
6 Antworten
Da es sich offensichtlich nachweislich um eine rein private Geschenksendung handelt (der Geburtstag als Anlass und als Absender eine Privatperson, womöglich, noch mit einem nicht-chinesischem Namen und Angehörigen in Deutschland), kann sich Lacoste nicht an den Empfänger halten. Auch kann der Zoll eine einzelne fake-Tasche tolerieren. Kann - muss nicht. Insbesondere, wenn ein ein Grenzbeschlagnahmeantrag des Markenrechtsinhabers vorliegt. Allerdings gelten die Vorschriften für "gewerbliche" Sendungen, wobei es reicht, dass ggf. auch nur einer der beiden Partner (Absender oder Empfänger) gewerblich handelt oder im Verdacht steht, gewerblich zu sein. Da hier aber eindeutig Privat an Privat geht, hat die Freundin bei 1 Tasche nichts zu befürchten.
So das Paket nicht aus anderen Gründen (verloren gegangen) nicht ankommt, wird es vom Zoll nicht beschlagnahmt.
Vom Rechteinhaber Lacoste S.A. liegt dem deutschen Zoll ein Antrag auf Grenzbeschlagnahme vor.
Könnte also ein teures Geschenk werden. Neben der Vernichtung des Plagiats durch den deutschen Zoll kommt da in der Regel anschließend auch Post von den Anwälten des Markenrechtsinhabers ins Haus geflattert...
Im Prinzip völlig korrekt, gilt aber nicht bei echten Privat-an-Privat-Sendungen, soweit hier nicht aus anderen Gründen der Verdacht naheliegt, dass es sich doch nicht um eine Privatsendung handelt. (z.B. 50 Fake-Handtaschen dürften kaum als "Privat" durchgehen...)
Wobei der Beschenkte natürlich nichts zu befürchten hätte, denn er kann ja nichts für "illegale" Geschenke. Und der Zugriff der deutschen Zollbehörden auf den Schenker in China ist auch mehr als begrenzt...
Sowas ist nur Zollfutter.
Das Zollrecht ist so kompliziert, dass man die Frage hier wohl kaum sinnvoll beantworten kann. Selbst die Einfuhr von Plagiaten ist entgegen der weit verbreiteten Meinung in bestimmten Fällen erlaubt. Also direkt bei Zoll nachfragen und zwar beim "Informations- und Wissensmanagement Zoll" in Dresden". Telefonisch unter 0351/44834-510 oder per E-Mail bei info.privat@zoll.de Die Leute dort wissen hundertprozentig genau, wie die Rechtslage ist...
Du musst wissen, dass jedes Paket aus dem Ausland dem deutschen Zoll vorgelegt werden muss. Er darf es auch öffnen! Wenn da gefälschte Waren enthalten sind, dann können sie vom Zoll einbehalten werden, ohne dass es eine Entschädigung gibt.
Andere Geschenke werden dann dem Empfänger zugestellt oder er muss das Paket bei seinem Zollamt abholen.
Achte bitte auch darauf, dass der Wert des Geschenkes 45 Euro nicht übersteigt! Hier der entsprechende Link vom Zoll: http://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Zoelle/Zollbefreiungen/Aussertarifliche-Zollbefreiung/Privatsendungen/privatsendungen_node.html