Tasche aus China nach Deutschland verschicken?

6 Antworten

Da es sich offensichtlich nachweislich um eine rein private Geschenksendung handelt (der Geburtstag als Anlass und als Absender eine Privatperson, womöglich, noch mit einem nicht-chinesischem Namen und Angehörigen in Deutschland), kann sich Lacoste nicht an den Empfänger halten. Auch kann der Zoll eine einzelne fake-Tasche tolerieren. Kann - muss nicht. Insbesondere, wenn ein ein Grenzbeschlagnahmeantrag des Markenrechtsinhabers vorliegt. Allerdings gelten die Vorschriften für "gewerbliche" Sendungen, wobei es reicht, dass ggf. auch nur einer der beiden Partner (Absender oder Empfänger) gewerblich handelt oder im Verdacht steht, gewerblich zu sein. Da hier aber eindeutig Privat an Privat geht, hat die Freundin bei 1 Tasche nichts zu befürchten.

Quelle: http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Post-Internet/Sendungen-aus-einem-Nicht-EU-Staat/Einschraenkungen/Waren/Marken-und-Produktpiraterie/marken-und-produktpiraterie_node.html.

So das Paket nicht aus anderen Gründen (verloren gegangen) nicht ankommt, wird es vom Zoll nicht beschlagnahmt.

Vom Rechteinhaber Lacoste S.A. liegt dem deutschen Zoll ein Antrag auf Grenzbeschlagnahme vor.

Könnte also ein teures Geschenk werden. Neben der Vernichtung des Plagiats durch den deutschen Zoll kommt da in der Regel anschließend auch Post von den Anwälten des Markenrechtsinhabers ins Haus geflattert...

http://dejure.org/gesetze/MarkenG/150.html

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Gutachtertätigkeit (Zollbeschlagnahmen)
LondonerNebel  17.02.2012, 10:10

Wobei der Beschenkte natürlich nichts zu befürchten hätte, denn er kann ja nichts für "illegale" Geschenke. Und der Zugriff der deutschen Zollbehörden auf den Schenker in China ist auch mehr als begrenzt...

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SpediHAJ  19.02.2012, 19:13

Im Prinzip völlig korrekt, gilt aber nicht bei echten Privat-an-Privat-Sendungen, soweit hier nicht aus anderen Gründen der Verdacht naheliegt, dass es sich doch nicht um eine Privatsendung handelt. (z.B. 50 Fake-Handtaschen dürften kaum als "Privat" durchgehen...)

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Das Zollrecht ist so kompliziert, dass man die Frage hier wohl kaum sinnvoll beantworten kann. Selbst die Einfuhr von Plagiaten ist entgegen der weit verbreiteten Meinung in bestimmten Fällen erlaubt. Also direkt bei Zoll nachfragen und zwar beim "Informations- und Wissensmanagement Zoll" in Dresden". Telefonisch unter 0351/44834-510 oder per E-Mail bei info.privat@zoll.de Die Leute dort wissen hundertprozentig genau, wie die Rechtslage ist...

Du musst wissen, dass jedes Paket aus dem Ausland dem deutschen Zoll vorgelegt werden muss. Er darf es auch öffnen! Wenn da gefälschte Waren enthalten sind, dann können sie vom Zoll einbehalten werden, ohne dass es eine Entschädigung gibt.

Andere Geschenke werden dann dem Empfänger zugestellt oder er muss das Paket bei seinem Zollamt abholen.