Wie viele normale Fahrstunden sind Pflicht?

5 Antworten

Normale Fahrstunden braucht man rein rechtlich gar keine, um zur praktischen Prüfung antreten zu können.

Jeder normale Fahrlehrer macht es aber so, dass er zuerst 90 Minuten (2x45min Fahrstunde) mit dem Fahrschüler fährt um zu sehen wie er fährt.

Wenn der Fahrlehrer meint, dass der Fahrschüler noch nicht zu 100% sicher fährt, dann muss der Fahrlehrer entscheiden, wie viele Fahrstunden der Fahrschüler noch nimmt, bevor er mit den Sonderfahrten anfangen darf. Viele Fahranfänger die vorher noch nie gefahren sind, kommen dann ganz schnell mal auf über 30 normale Fahrstunden. 

Wenn der Fahrlehrer überzeugt ist, dass der Fahrschüler sicher fährt und schon größtenteils allein zurecht kommt, dann kann er mit den 12 Sonderfahrten beginnen.

Nachdem die 12 Pflichtfahrten erledigt sind, werden vorher noch eine oder Zwei Prüfungssimulationen gemacht (ist aber keine Pflicht). Oft wird die Prüfungssimulation genau so abgerechnet wie die Sonderfahrten. 

Du solltest mit mindestens 4 normalen Fahrstunden (je 45min) und 12 Sonderfahrten rechnen. Viele Fahrlehrer wollen sich zuerst überzeugen, wie der Schüler fährt. Kaum ein Fahrlehrer lässt den Fahrschüler zur Prüfung, bevor er nicht mindestens eine Prüfungssimulation gemacht hat.

Hallo,

du musst auf jeden Fall die 12 "besonderen Ausbildungsfahrten" absolvieren.

Wie viele Übungsfahrten du machen wirst, das entscheidet der Fahrlehrer.

https://www.gesetze-im-internet.de/fahrschausbo_2012/anlage_4.html

Viele Grüße

Michael

Dann wird dir der Fahrlehrer den Mist den Du bei deinem Vater erlernt hast erst über Stunden austreiben müssen den das ist der vollkommen falsche Weg den das wollen Fahrlehrer überhaupt nicht .                                           

Den so welche wie Du die meinen fahren zu können werden in der Fahrschule ihr blaues Wunder erleben und brauchen immer mehr Übungsstunden als einer der noch nie gefahren ist den was du meist zu können ist dann falsch . 

Wen dein Vater kein Fahrlehrer ist war alles vergebens und zu nichts nütze . 

Den man kann auf leerem Blatt besser malen als auf einem vollem  so ist das auch in der Fahrschule .

Anzahl der besonderen Ausbildungsstunden á 45 Minuten:

5 Fahrstunden Überland
4 Fahrstunden Autobahn
3 Fahrstunden bei Dämmerung und Dunkelheit

Die Anzahl der besonderen Ausbildungsstunden sind Mindestanforderungen. 

Sie können auch verdoppelt oder verdreifacht werden das legt der Fahrlehrer fest .

Sie dürfen nicht am Anfang der Ausbildung durchgeführt werden.

Pflicht sind die Autobahnfahrt, Nachtfahrt und Überlandfahrt. Die restlichen Fahrtstunden sind das Ermessen des Fahrlehrers. 

Also wenn dein Fahrlehrer merkt,dass es bereits gut klappt mit dem Fahren,dann kann er die normalen Übungsfahrten weg lassen,aber man muss diese hier machen:

Überlandfahrt: Auf dieser Fahrt soll der Prüfling
vor allem mit der Fahrt auf Landstraßen vertraut gemacht werden. Dabei
soll auf die entsprechende Beschilderung und Geschwindigkeit geachtet
werden. Sie dauert etwa fünf Stunden. Somit wird auch das Fahren einer
längeren Strecke trainiert.

Autobahnfahrt: In der Fahrschule soll auch das
Fahren auf der Autobahn geschult werden. Zu diesem Zweck ist die
4-stündige Autobahnfahrt angesetzt. Dabei wird vor allem das Auffahren
auf die Autobahn und das Runterfahren geübt.

Nachtfahrt: Wie der Name schon verrät, findet
diese Fahrt im Dunkeln statt. Dadurch soll der Fahrschüler lernen, die
Beleuchtung des Kfz richtig zu überprüfen und zu nutzen. Dabei wird
auch, sofern möglich, der Einsatz des Fernlichts geprobt. Die Nachtfahrt
ist die kürzeste der Pflichtstunden für den Führerschein. Sie dauert
etwa drei Stunden.

Bei mir sind das 12 Stunden,aber das ist von der Fahrschule abhängig. :)



tobihatnefrage  07.07.2017, 00:40

Das war bei mir etwas anders. Bei mir waren zwar auch eine überlandfahrt und eine Autobahnfahrt Pflicht, hab auch einige Stunden damit verbracht, jedoch habe ich keine Nachtfahrt gemacht.

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19Michael69  07.07.2017, 01:03

Bei mir sind das 12 Stunden, aber das ist von der Fahrschule abhängig.

Nein, das ist nicht von der Fahrschule abhängig - die 12 "besonderen Ausbildungsfahrten" sind Pflicht.

Über die Anzahl der Übungsfahrten entscheidet der Fahrlehrer.

Gruß Michael

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