Wie viel Übungsfahrt ist für den B197-Führerschein pflichtig?
Und besteht die Übungsfahrt aus der Autobahnfahrt, Überlandfahrt und Nachtfahrt zusammen? Oder ist es etwas anderes?
2 Antworten
Es wird unterschieden zwischen Übungsfahrten und Sonderfahrten.
Bei Übungsfahrten wird geübt, wie das Auto bedient wird. Also geradeausfahren, Abstände und Geschwindigkeiten einschätzen, Verkehrsregeln beachten, einparken... Dazu fährt man im späteren Prüfungsgebiet herum. Von diesen Übungsfahrten gibt es eigentlich keine Mindestzahl - Spezialfall ist hier der B197, da musst du 10 Übungsfahrten mit Schaltgetriebe gemacht haben. Aber ansonsten: Wenn du meinst, in der Prüfung einparken zu können ohne dies jemals geübt zu haben, könntest du theoretisch komplett ohne Übungsfahrten zur Prüfung gehen.
Die Sonderfahrten sind Überlandfahrt, Autobahnfahrt und Nachtfahrt. Davon musst du insgesamt 12 Stunden machen. Auf diesen Fahrten wird aber im Grunde nicht für die Prüfung geübt, wie du es bei Übungsfahrten machst. Sondern es wird einfach in der Region (außerhalb des Prüfungsgebiets) herumgefahren.
Zusätzlich zu den Pflichtstunden auf einem Automatik, musst Du 10 Übungsfahrten mit einem Schaltgetriebe absolvieren. Die Art der Übungsfahrten ist nicht festgeschrieben. Das entscheidet den Fahrlehrer.