Wie viel muss Nettogehalt sein für Wohnung 518 Euro warm?

10 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Du solltest eher davon ausgehen, dass Du zukünftig weniger vom Jobcenter erhältst, wenn Ihr zusammenzieht.

Ansonsten würde das Geld reichen, um bei sparsamem Wirtschaften die Miete tragen zu können. Es gibt kein Mindesteinkommen, was man haben muss, um eine Zusage seitens eines Vermieters zu erhalten.

die 409 Euro rechnest Du beser nicht mit rein, das ihr in Zukunft eine Bedarfsgeminschaft bieldet und Dein Partner für Dich aufkommen muss ... oder Du suchst dir einen Job ... das wäre auch hilfreich für die Wohnungssuche

Man sagt das die Warmmiete nicht mehr als 1/3 des Nettoeinkommens betragen sollte,ob ihr die Wohnung bekommen könntet entscheidet alleine der Vermieter und da kommt es nicht unbedingt auf die Höhe des Nettoeinkommens an,wenn du verstehst was ich meine !

Die Warmmiete sollte also bei 1400 € Netto eigentlich nicht über ca. 470 € pro Monat liegen,deine 409 € vom Jobcenter kannst du da nicht mit einplanen,denn sollte noch ein Anspruch nach dem Zusammenzug bestehen,dann ist dieser auf jeden Fall geringer.

Aber solange ihr nicht verheiratet seid muss das Jobcenter dann bei einer BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) auch deinen evtl.zu zahlenden KK - Beitrag beachten,der würde dann monatlich um die 170 € betragen,denn der käme dann ja zu deinem Bedarf dazu.

Die 518 € sollten dann auch angemessen für 2 Personen nach dem SGB - ll sein.

Von den 1400 € Netto würden deinem Verlobten nach Abzug seiner Freibeträge auf Erwerbseinkommen nach § 11 b SGB - ll um die 1100 € anrechenbares Einkommen bleiben,wenn er nicht noch anderweitige erhöhte Aufwendungen wegen der Beschäftigung geltend machen könnte.

In deiner BG - würden euch dann jeweils derzeit nur 368 € Regelsatz für den Lebensunterhalt zustehen und dazu käme dann angenommen noch die angemessene KDU - von 518 €,dass würden dann an Bedarf um die 1254 €,ihr würdet dann ohne Berücksichtigung des KK - Beitrags schon keinen Leistungsanspruch mehr haben.

Mit den ca. 170 € könnte dann in einer BG - noch ein ganz geringer Anspruch bestehen,wenn nicht vorrangig Anspruch auf Wohngeld bestehen würde.

Deshalb solltet ihr euch aus dem Internet mal einen kostenlosen Rechner für das Wohngeld suchen und solltet ihr da mehr als ca. 50 € Anspruch haben,dann könnte dein Partner gleich Wohngeld beantragen,er müsste dann aber deinen KK - Beitrag an deine KK - zahlen,wenn du selber kein Einkommen hast.

1q3c6njjj  12.05.2017, 21:21

"wenn du verstehst was ich meine !" Ich würde auch gerne verstehen was Du meinst!

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isomatte  13.05.2017, 03:40
@1q3c6njjj

Damit meine ich das es dem Vermieter überlassen bleibt wem er Wohnraum vermietet oder nicht,da muss das Nettoeinkommen nicht entscheidend sein,er kann die Wohnung auch an jemand vermieten der ein paar hundert Euro weniger hat als die anderen Bewerber !

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Wenn ihr beiden zusammenzieht, bildet ihr eine Bedarfsgemeinschaft. Das heisst, du wirst die 409 € vom Jobcenter nicht mehr bekommen. 

Üblicherweise sollten die Ausgaben für die Wohnung 30 % des Gesamtumsatzes nicht überschreiten. 

Demnach solltest du schauen, dass du selbst etwas verdienst. 

Ob ihr die Wohnung kriegt, bestimmt der Vermieter. Daher kann dir hier niemand etwas dazu sagen. 

Die anderen haben alle Recht mit der 1/3 Regelung.
Bedenke aber, wenn ihr zusammen zieht zählt ihr als Bedarfsgemeinschaft und du bekommst dann evtl gar kein Hartz-4 mehr, weil er für dich unterhaltspflichtig wird. Ich spreche aus eigener Erfahrung, ich verdiente 1600 netto und war für meinen Freund unterhaltspflichtig. Ein Bekannter von mir mit Netto 1500 hatte das gleiche Problem, seine Freundin bekam dann kein Hartz-4 mehr. Die sind dann wieder in getrennte Wohnungen. Informiere dich am Besten vorher ich weiß nämlich grad nicht wo die Grenze liegt. Aber in jedem Fall bekommst du nicht mehr den vollen Hartz-4 Satz, also mindestens ein Teil davon wird dir abgezogen, wenn nicht sogar alles. Versuch es mal mit Rechners im Internet falls es das gibt, oder informiere dich in speziellen Hartz-4 Foren wo sich die Leute gut auskennen.

1q3c6njjj  12.05.2017, 21:26

"Die anderen haben alle Recht mit der 1/3 Regelung." Was ist denn mit denen, die 10.000 € im Monat verdienen? Dürfen die nur 3.333 € für die Warmmiete ausgeben oder könnten es auch u.U. 5798 € sein? Und was ist mit denen, die nur 1.000 € verdienen? Müssten die dann nicht so lange suchen, bis sie eine wirklich billige Wohnung gefunden haben? Mit eventl. Zuschüssen kenne ich mich nicht aus.

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Kathyli88  12.05.2017, 23:55

🤦‍♂️🤦‍♀️🤦‍♂️🤦‍♀️
Das ist doch nur ein allgemeiner Leitsatz. Wenn jemand 1000€ verdient und in eine Wohnung für 500€ Warmmiete zieht und diese Person mit dem verbleibenden Geld auskommt ist das natürlich seine/ihre eigene Sache. Jeder Mensch hat seinen eigenen Lebensstil. Die 1/3 Empfehlung ist allgemein gerechnet, denn es fallen noch Stromkosten, Internet, Telefon, Versicherungen, KFZ-Steuer etc pp an. Wie du weißt hat jeder andere Versicherungen, der eine mehr, der andere weniger, der eine gar keine, dann noch verschiedene Versicherungsgesellschaften und unterschiedliche Preie, KFZ- Steuer richtet sich auch danach welches Fahrzeug man fährt oder ob man überhaupt eines hat....seine Fixkosten muss man eben kennen, und dann noch wieviel man ungefähr zum Leben braucht, zudem sollte auch ein bisschen etwas übrig bleiben, für etwaige Relaraturen oder Neuanschaffungen.

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