Ich (aus NRW) habe ein Angebot für das duale Studium zur Rechtspflegerin und zur Finanzwirtin. Das Problem ist, dass ich mich nicht entscheiden kann und deswegen habe ich mich gefragt, was ich, falls es mir in der jeweiligen Behörde nicht mehr gefallen sollte, sonst noch mit dem Studium anfangen kann.
Ich habe gelesen, dass man sich das duale Studium zur Rechtspflegerin für ein späteres Jurastudium anrechnen lassen kann und somit anstatt vielleicht 5 Jahre nur noch 2 oder so studien muss. Stimmt das?