Wie viel kann ich dafür verlangen?
Hey.
Ich bin 16, arbeite neben der Schule in einem Café, möchte aber trotzdem noch etwas aufbauen. Klein starten und dann eventuell größer werden.
Daher hatte ich die Idee, für kleine Unternehmen (z.B. Bubble Tea-Laden, Café, ...) eine Website mit Wix zu erstellen, um diese dann zu verkaufen.
Nun stelle ich mir allerdings die Fragen:
- Klingt diese Idee gut bzw. ist sie gut umsetzbar in meinem Alter?
- Braucht man dafür ein Gewerbe?
- Für wie viel kann ich eine solche Webseite verkaufen (sie ist ja nicht von einem professionellen Unternehmen erstellt worden)?
Das Erstellen mach mir riesigen Spaß. Danke für jede Antwort. 🙂
Das Ergebnis basiert auf 3 Abstimmungen
1 Antwort
Dann mal wieder die Langversion:
Das ist dann gewerbliches Handeln, und zwar ohne Wenn und Aber.
Du musst u.a. ein Gewerbe anmelden, sobald eine Gewinnerzielungsabsicht besteht und Du Dich nachhaltig betätigen willst, und zwar vom ersten Tag an.
Das ist bei Dir der Fall, und selbstverständlich musst Du Deine Einnahmen auch versteuern.
Und nein, die Höhe Deiner Einnahmen spielt dabei überhaupt keine Rolle und versteuern ist nicht das Gleiche wie Steuern zahlen.
Klicken: Wann muss man ein Gewerbe anmelden?
Du bist minderjährig, also brauchst Du für eine Gewerbeanmeldung das Einverständnis Deiner Erziehungsberechtigten und die Genehmigung des Familiengerichts.
Das Familiengericht prüft dabei sehr genau, ob Du die entsprechende Reife besitzt und über die notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse verfügst, um selbständig ein Gewerbe führen zu können.
Fundiertes (!) kaufmännisches Wissen (u.a. über Impressumspflicht, Widerrufsrecht, Wettbewerbsrecht, Produkthaftung, Sachmängelhaftung/ Gewährleistung, Produktsicherheitsgesetz, DSGVO, Verpackungsverordnung, Steuern, Versicherungen, Krankenkasse etc.) Deinerseits ist bei einem solchen Vorhaben eine Grundvoraussetzung; und das wird vom Gericht auch geprüft.
Du musst außerdem einen Businessplan erstellen und vorlegen und auch Deine Schule wird um eine Stellungnahme gebeten.
Klicken: Gewerbeanmeldung für Minderjährige
Klicken: § 112 BGB - Selbständiger Betrieb eines Erwerbsgeschäfts
Und ich würd's nicht drauf ankommen lassen, die zuständigen Behörden haben da mittlerweile ganz verblüffende Möglichkeiten...;-)