Wie viel GdB bei Zwangsneurose?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Es ist völlig dummes Zeug zu behaupten, das es keine % bei einer psychischne Erkrankung - oder eben speziell bei einer Zwangsstörung - gibt.

Es zeigt aber unser Wertesystem, wie man Unterchiede zwischen psychischen udn physischen Störungen macht.

Genau wie bei anderen Krankheiten kann man jede Prozentzahl erreichen, abhängig vom GRad der Bheinderung, sprich von der Einschränkung im Alltagsleben.

Ich würde gerne mal erlebn, wenn jemand 8 - 12 Stunden am Tag putzt , inwiefern man dann nicht von eienr Einschränkung des Alttagslebens sprechen kann.

Am Besten ist es die möglichst vollständigen Unterlagen von Ärzten und Therapeuten zu sammlen und sich von diesen gleichzeitig eine Empfehlung hinsichtlcih des GdB geben zu lassen.

Auch für dei Zwangsstörung gilt, das von 0 % bis 100 % alles möglich ist.

In dne masivsten Zeiten meiner Zwnagsstörung habe ich 80 % zugesprochen bekommen.

Üblich ist, das beim ersten Versuch der GdB abgelehnt oder niedrig angestezt wird.

Dagegen Einspruch einzulegen ist lohnenswert.

Ich sollte erst 30 % bekommen, dann 50 % und bin dann bei 80 % gelandet.

Schon allein die Unterscheidung zwischen psychischer udn physischer ERkrankung hat mich dazu bewogen, das durchzuziehen.

Der wesentliche Vorteil bei einem GdB von mindestens 50 % liegt m besonderen Kündigungsschutz - hier muß ( mit wenigen Ausnahmen ) zuerst das Intgrationsmat gehört werden.

Als schwerbehindert gilt eine Person ab einem Grad der Behinderung von 50 (§ 2 Abs. 2 SGB IX). Die Schwerbehinderteneigenschaft muss entweder offenkundig sein oder zum Zeitpunkt der Kündigung amtlich festgestellt sein.

Der Sonderkündigungsschutz gilt für alle Arbeitnehmer mit Schwerbehinderung, unabhängig davon, ob es sich um einen leitenden Angestellten oder Azubi handelt.

https://www.kanzlei-hasselbach.de/2017/kuendigung-und-kuendigungsschutz-von-schwerbehinderten/12/#kuendigungsschutz

Mit freundlichen Grüßen

Nasdaq

Nasdaq14  05.11.2018, 18:29

IM Übrigen gibt es gerad ebei Zwangsstörungen relativ genaue Einordnugen:

3.7 Neurosen, Persönlichkeitsstörungen, Folgen psychischer Traumen 

Leichtere psychovegetative oder psychische Störungen0-20   

Stärker behindernde Störungen  mit wesentlicher Einschränkung der Erlebnis- und Gestaltungsfähigkeit  (z. B. ausgeprägtere depressive, hypochondrische, asthenische oder phobische Störungen, Entwicklungen mit Krankheitswert, somatoforme Störungen)30-40 

 Schwere Störungen (z. B. schwere Zwangskrankheit)  mit mittelgradigen sozialen Anpassungsschwierigkeiten50-70

 mit schweren sozialen Anpassungsschwierigkeiten 80-100  

Die Tabelle gibt es hier:

http://www.gesetze-im-internet.de/versmedv/anlage.html

Mit freundlichen Grüßen

Nasdaq

1
HakunaMamatata 
Fragesteller
 05.11.2018, 19:40
@Nasdaq14

Okay danke für diese ausführliche Antwort. Wie wäre das denn ungefähr bei Zwangsneurosen im Sinne von Zwangsgedanken und Berührungszwang ca. 8 Jahre lang, diese Person zwar nicht direkt im Alltag große Probleme hat (höchstens komische Blicke oder auch Kommentare), allerdings wenn sie alleine ist damit Probleme hat, zum Beispiel nicht einschlafen zu können. Die Gedanken & Gefühle kann ja niemand sehen.

Dennoch ist es denke ich mal nicht nötig in so einem Fall sich einen Behindertenausweis ausstellen zu lassen, das wäre doch „übertrieben“ oder? Also nicht dass ich das gut reden will, auf gar keinen Fall, aber für diese Person wäre das ja ein ziemlicher Aufwand und was hat sie mit 20% davon…?

LG

0
HakunaMamatata 
Fragesteller
 05.11.2018, 19:44
@HakunaMamatata

Oder weitere Probleme wie Zeitverlust, nicht einschlafen können und psychische Probleme.

0
Nasdaq14  11.11.2018, 02:31
@HakunaMamatata

Ich kann bei der Antragsstellung zu einem Behindertenausweis keinen großen Aufwand erkennen.

Letztlich richtet sich das Versorgungsamt nach den ohnehin vorhandenen Befunde der Ärzte - man legt die nur noch bei

Das muß der / diejenige auch selbst entscheiden.

Kommt auch darauf an, ob man berufstätig ist oder nicht denn da - aber im wesentlichen ab 50 % - hat kann das schon einen große existentielle Bedeutung haben - eben wegen dem erweiterten Kündigungschutz.

Es gibt zwar auch einige geldwerte Vorteiel, aber die sind eher " überschaubar " - Steuerfreibetrag / ermäßigte Fahrten.

" zwar nicht direkt im Alltag große Probleme hat (höchstens komische Blicke oder auch Kommentare " das sind jetzt unabhängig vom Behindertenausweis - für die meisten schon ganz erhebliche Probleme.

Letztlich ist die größte " Nebenwirkung " die eine Zwangsstörung mit sich bringt, die soziale Isolation, die eben genau daraus entsteht.

Mit freundlichen Grüßen

Nasdaq

1

zunächst brauchst du erstmal eine Diagnose von einem Facharzt und einen Nachweis, dass du therapiert wirst oder wurdest.

damit stellt man dann einen Antrag und dein Fall geht zu einem Gutachter.

das bloße Vorliegen einer Erkrankung oder Psychischen Störung ist noch keine Garant für einen Schwerbehindertenausweis. es kommt auf die Einschränkung im Leben an und wie schwer das dann ausgeprägt ist.

erster Gang dafür wäre also erstmal ein Arzt und eine Therapie machen.

Es gibt keinen festgesetzten GdB egal mit welcher Art von Behinderung. Bei der Festsetzung wird nicht das Erkrankungsbild prozentual bewertet sondern die Einschränkung im Alltag. Dazu muss man zu einem Gutachter der das einschätzt. Einen GdB kannst du selbstverständlich auch mit einer Zwangsneurose erhalten. Dieser wird aber mit hoher Wahrscheinlichkeit befristet werden.

Dafür bekommst du fast keine %e.