Wie viel bleibt Netto übrig?

5 Antworten

Gute Nachrichten für dich. Dir wird nichts abgezogen!

Ein typischer kurzfristiger Ferienjob ist sozialversicherungsfrei, egal, wie viel verdient wird. Schüler und Studenten bekommen also keine Beiträge abgezogen für Kranken-, Pflege-, Renten- oder Arbeitslosenversicherung.

Einzige Voraussetzung: Die Beschäftigung dauert nicht länger als 50 Arbeitstage im Jahr oder – bei einer 5-Tage-Woche – maximal zwei Monate. Ob die Zeit an einem Stück oder über die Ferien verteilt in Anspruch genommen wird, ist egal. Mehrere Jobs dieser Art in einem Kalenderjahr werden zusammengerechnet.

Ausführliche Informationen findest du hier:

https://www.welt.de/finanzen/verbraucher/article129600432/Auch-Ferienjobs-sind-ein-Fall-fuer-den-Fiskus.html

Askofanswers 
Fragesteller
 02.08.2021, 22:51

Wow, danke, wie geil :D

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Askofanswers 
Fragesteller
 08.08.2021, 23:34
@heurekaforyou

Weißt du, ob ich mir das Geld per Steuererklärung holen muss, oder direkt bekomme?

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heurekaforyou  09.08.2021, 17:52
@Askofanswers

Was wurde diesbezüglich in deinem Arbeitsvertrag vereinbart?

Bei einer Pauschalbesteuerung von 25 % würde dein Netto-Lohn 1.200,- EUR betragen.

Sollte sich dein Einkommen für 2021 nicht über dem Grundfreibetrag liegen erstattet dir das Finanzamt die 400,- EUR.

Ich wundere mich ehrlich gesagt ein wenig darüber, dass dich dein Arbeitgeber dich offensichtlich überhaupt nicht informiert hat.

Kann es vielleicht auch sein, dass es sich um eine fiktive Frage und gar nicht um ein bestehendes Beschäftigungsverhältnis handelt?

Steuerfreibetrag: alle Zahlen und Fakten für 2021 und 2020

Der Grundfreibetrag beträgt 9.744,- EUR im Jahr.

Bis zur Höhe dieses Jahreseinkommens müssen überhaupt keine Steuern gezahlt werden.

Ausführliche Informationen findest du hier:

https://www.brutto-netto-rechner24.de/ratgeber/steuerfreibetraege.html

Lohnsteuer: Ferienjobs für Schüler und Studenten bleiben meist von der Steuer verschont

Ferienjob für Studenten und Schüler: Steuerklasse und Freibeträge

Diese Angaben benötigt der Arbeitgeber vom Ferienjobber

Voraussetzung ist, dass dem Arbeitgeber die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) des Ferienjobbers bereitgestellt werden und es sich um das erste Beschäftigungsverhältnis handelt (Arbeitgeber = Hauptarbeitgeber). Dazu muss der Ferienjobber dem Arbeitgeber folgende Angaben mitteilen:

  • die Steuer-Identifikationsnummer, 
  • das Geburtsdatum und 
  • die Auskunft, ob es sich um das erste Dienstverhältnis handelt. 

Mittels dieser Daten können die für den Lohnsteuerabzug notwendigen Daten des Ferienjobbers elektronisch abgerufen werden. Wird der Ferienjob beendet, muss der Arbeitgeber den Ferienjobber zeitnah abmelden. 

Ausführliche Informationen findest du hier:

https://www.haufe.de/personal/arbeitsrecht/ferienjobber/lohnsteuer-fuer-ferienjobs-faellt-haeufig-keine-steuer-an_76_347218.html

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Da wird nicht viel Steuer anfallen, da es ja Freibetrag gibt.

Google: Netto - Brutto Rechner.

Alle Daten korrekt angeben und schon weißt Du mehr.