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Wie unbekannte Adresse herausbekommen?

gefragt von BaianaBaiana am 12.04.2008 um 11:04 Uhr

Hallo zusammen!

Ich habe ein Problem: Ich benötige von einem Menschen die Adresse. Folgende Angaben habe ich von diesem Menschen: vollständigen Namen, Namen des Ehepartners, Geburtsdatum des Gesuchten, Adresse des 2. Wohnsitzes (der aber nur gefaked ist), letzte gemeldete Adresse und den Ort, an dem er nun lebt (alles innerhalb eines Bundeslandes).

Wie kann ich seine/ihre derzeitige Adresse bekommen?

Ich meine mal gehört zu haben, dass jeder im Einwohnermeldeamt jede Adresse bekommt, wenn man mindestens zwei Angaben hat (also z.B. Name und Geb.datum oder letzte Adresse).

Kostet das etwas? Wie lange dauert sowas?

Gibt es andere Wege? Im I-Net is


Reply


░critter░­
beantwortet von ░critter░­ am 12. April 2008 11:34
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Im vergangenen Jahr habe ich anstandslos von der Gemeinde eine Adresse genannt bekommen. Ich musste einen Grund angeben (die Frau hatte meine Leistungen nicht bezahlt und bei Anrufen auf ihr Handy hat sie immer gleich aufgelegt, Festnetz hatte sie nicht), und schon hatte ich die Anschrift. Kostete ganze 5 € - das war alles! Dann konnte ich einen Mahnbescheid losschicken lassen und haben schnellstens mein Geld bekommen.

Kommentar von 612958d8034ce735d7e9678ecfc2c33esmallBaiana am 12. April 2008 12:28

Super! Auf so eine einfache Lösung hoffe ich. Musstest Du die Anfrage schriftlich machen? Wie lange hat es gedauert, bis das Amt auf Deine Anfrage reagiert hat?

Kommentar von 683cd8be911c3897e982ad9db4016ba4small ░critter░­ am 12. April 2008 18:18

In der Stadtverwaltung füllt man einen Vordruck aus, legt 5 Euro dazu und bekommt nach 5 Minuten die Adresse. So einfach geht das.


gri1su
beantwortet von gri1su am 12. April 2008 12:28
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Wie WolfRichter sehr richtig schreibt, kannst Du Dich an das Einwohnermeldeamt der dir letzten bekannten Anschrift wenden. Das sollte aber schriftlich oder durch persönliches Erscheinen geschehen, und Du musst ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen. Dann bekommst Du auch die Auskunft, die allerdings gebührenpflichtig ist. Diese gebühren halten sich aber in Grenzen, das letzte Mal (ist allerdings schon einige Jahre her) habe ich bei uns drei Euro an Gebühren bezahlt.


Discoopa
beantwortet von Discoopa am 12. April 2008 11:12
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Das einfachste wäre einen Brief an seine alte Adresse zu schreiben mit dem Hinweis für den Postboten"wenn verzogen bitte mit neuer Anschrift zurück".

Kommentar von 612958d8034ce735d7e9678ecfc2c33esmallBaiana am 12. April 2008 11:16

Von der alten gemeldeten Adresse aus scheint nichts mehr zu gehen. In das Haus des 2. Wohnsitzes kommt die Post nicht mehr rein (Briefkästen im Hausflur), da die Person das Haustürschloss gewechselt hat und die Post keinen Schlüssel mehr hat (Mehrfamilienhaus, in dem diese Person als letzte noch eine Wohnung hat - und selbst Besitzer des Hauses ist).

Kommentar von 569588b4199b6de88d960af8b45bdfb2smallDiscoopa am 12. April 2008 11:25

Aber vielleicht hat er/sie ja einen Nachsendeantrag gestellt.

Kommentar von 612958d8034ce735d7e9678ecfc2c33esmallBaiana am 12. April 2008 11:57

Kein Nachsendeauftrag, das Schreiben kam zurück mit dem Hinweis, dass die Postbotin nicht ins Haus kommt und keine andere Adresse angegeben wurde.


WolfRichter
beantwortet von WolfRichter am 12. April 2008 11:15
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Es ist grundsätzlich möglich, über das Einwohnermeldeamt die aktuelle Anschrift herauszufinden. Das setzt aber voraus, daß Du ein berechtigtes Interesse nachweisen kannst.

Kommentar von 612958d8034ce735d7e9678ecfc2c33esmallBaiana am 12. April 2008 11:21

Oh ja - das kann ich. Laufendes Strafverfahren sollte ausreichen. Wie lange dauert das, bis das Amt reagiert? Muss das schriftlich geschehen? Besser gleich durch den Anwalt (würde länger dauern, da der erst informiert werden muss) oder kann ich das auch selbst machen?

Kostet es etwas (die Kosten würden dem Betreffenden vermutlich eh in Rechnung gestellt)?

Kommentar von 3fbf5ae46c56cf6a0189124c48debdfcsmallWolfRichter am 12. April 2008 11:33

Ob ein laufendes Strafverfahren ausreicht ist Tatfrage. Besser sind zivilrechtliche Ansprüche. (Die sich natürlich häufig aus strafbaren Handlungen ergeben.)

Es muß schriftlich geschehen; ein Anwalt ist ratsam, aber nicht zwingend.

Die Reaktionszeit ist von Amt zu Amt unterschiedlich. (Zwischen zwei Tagen und zwei Monaten.)

Über die Kosten kann ich nichts sagen: Habe entsprechende Anfragen nur in dienstlicher Funktion gemacht und dann natürlich nichts bezahlt.

Kommentar von 612958d8034ce735d7e9678ecfc2c33esmallBaiana am 12. April 2008 11:57

Zivilrechtliche Ansprüche bestehen ebenfalls. Vermutlich geht es über Anwalt schneller - ganz ganz recht herzlichen Dank!


Mismid
beantwortet von Mismid am 12. April 2008 12:12
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Viele Städte haben ein Adressbuch. In diesem ist jeder verzeichnet, der über 18 ist und dem Eintrag nicht widersprochen hat (macht fast niemand und hat nichts mit dem Telefonbucheintrag zu tun). Darin sind alle nach Namen, Vornamen und Straßen sortiert. So ein Adressbuch ist im Buchhandel erwerbbar oder kann in Bibliotheken eingesehen werden. Das ganze nützt aber nur etwas, wenn derjenige sich auch umgemeldet hat und schon länger als ein Jahr dort wohnt




Kommentar von 612958d8034ce735d7e9678ecfc2c33esmallBaiana am 12. April 2008 12:25

Nun, es widersprechen dort schon einige (ich selbst zum Beispiel auch), und die Person wohnt noch nicht seit einem Jahr in dem neuen Ort. Trotzdem Danke für den Hinweis!


anonym
beantwortet von cigaM am 12. April 2008 11:11
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So weit ich informiert bin, darf das Einwohnermeldeamt wegen des Datenschutzes die Adressen nur der Polizei und der GEZ aushändigen. Hast du es schon mal bei der Auskunft versucht?

Kommentar von 612958d8034ce735d7e9678ecfc2c33esmallBaiana am 12. April 2008 11:17

Ja, das habe ich auch gehofft - aber als ich mich umgemeldet habe, habe ich mal nachgefragt und sie sagten, dann sie die neue Adresse an jeden herausgeben dürfen, wenn man mit zwei Angaben ankommt. Man könne dem auch nicht widersprechen.

Meine Frage ist, wielange das dauern wird und ob das etwas kostet? Bzw. könnte ein Anwalt über das Einwohnermeldeamt die neue Adresse herausbekommen?

Kommentar von Simple_avatar5smallMismid am 12. April 2008 12:15

Ne es gibt auch bei den meisten Städen und Gemeinden öffentliche Adressbücher. In denen stehen Namen, Vornamen, Straße und Hausnummer. Darin stehen alle über 18, wenn sie dem Eintrag nicht widersprochen haben. Da dies fast keiner weiß, widerspricht auch kaum jemand


jonny95
beantwortet von jonny95 am 12. April 2008 11:13
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Kommentar von 612958d8034ce735d7e9678ecfc2c33esmallBaiana am 12. April 2008 11:15

Ähm, danke für den Hinweis, hilft anderen vielleicht...

Das habe ich selbstverständlich schon versucht!! Im Internet ist die Person nicht zu finden. (stimmt, der Teil meiner Antwort ist gefressen worden).

Kommentar von 316a7167fb929efbadf0edff25c1f2f2smalljonny95 am 12. April 2008 11:19

Ok, dann noch viel Glück bei der Suche !!

Kommentar von 612958d8034ce735d7e9678ecfc2c33esmallBaiana am 12. April 2008 11:22

Danke.

:-/


regideur
beantwortet von regideur am 12. April 2008 11:14
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Ich würde mal ins Telefonbuch sehen.

Schau mal hier: http://www.telefonbuch.de/

Kommentar von 612958d8034ce735d7e9678ecfc2c33esmallBaiana am 12. April 2008 11:19

Nein, nein - online absolut unsichtbar.


Xy ‹^^› ///(•¿•)\\\ ‹^^›
beantwortet von Xy ‹^^› ///(•¿•)\\\ ‹^^› am 12. April 2008 12:39
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nach neuem melderecht braucht man für eine einfache meldeauskunft keinen berechtigten grund mehr, nur für eine erweiterte auskunft.

bei der einfachen meldeauskunft erhält man lediglich die adresse, wo der mensch jetzt gemeldet ist.

bei der erweiterten auskunft bekommt man mehr angaben, wie alle bisherigen adressen, familienstand ect.

für eine einfache meldeauskunft braucht man sich nur auf die seite des ortes, der letzten bekannten anschrift einklicken, dort beim einwohnermeldeamt das anfrageformular für die einfache meldeauskunft ausfüllen und abschicken.

dann bekommt man eine rückmail, oder wahlweise post mit der angabe der kontonummer der gemeinde um die kosten zu überweisen.

sind die gebühren auf deren konto eingegangen kann man auch wahlweise die neue meldeadress per mail oder post erhalten.


Jezebel
beantwortet von Jezebel am 18. Juli 2008 21:36
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Wenn derjenige eine Auskunftssperre hat beim Einwohnermeldeamt, bekommst Du die Adresse nicht ausser Du hast ein berechtigstes Interesse wie z. B. einen pfändbaren Titel. Die Person wird dann darüber informiert, das jemand seine Adresse will und hat zwei Wochen Zeit dagegen anzugehen. Nach Ablauf der 2 Wochen würdest Du dann benachrichtigt. Ansonsten... Vielleicht hast Du ja einen Freund bei der Polizei? Ansonsten einen privaten Schnüffler darauf ansetzen...


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