Baiana am 12.04.2008 um 11:04 Uhr
Hallo zusammen!
Ich habe ein Problem: Ich benötige von einem Menschen die Adresse. Folgende Angaben habe ich von diesem Menschen: vollständigen Namen, Namen des Ehepartners, Geburtsdatum des Gesuchten, Adresse des 2. Wohnsitzes (der aber nur gefaked ist), letzte gemeldete Adresse und den Ort, an dem er nun lebt (alles innerhalb eines Bundeslandes).
Wie kann ich seine/ihre derzeitige Adresse bekommen?
Ich meine mal gehört zu haben, dass jeder im Einwohnermeldeamt jede Adresse bekommt, wenn man mindestens zwei Angaben hat (also z.B. Name und Geb.datum oder letzte Adresse).
Kostet das etwas? Wie lange dauert sowas?
Gibt es andere Wege? Im I-Net is

Im vergangenen Jahr habe ich anstandslos von der Gemeinde eine Adresse genannt bekommen. Ich musste einen Grund angeben (die Frau hatte meine Leistungen nicht bezahlt und bei Anrufen auf ihr Handy hat sie immer gleich aufgelegt, Festnetz hatte sie nicht), und schon hatte ich die Anschrift. Kostete ganze 5 € - das war alles! Dann konnte ich einen Mahnbescheid losschicken lassen und haben schnellstens mein Geld bekommen.

Wie WolfRichter sehr richtig schreibt, kannst Du Dich an das Einwohnermeldeamt der dir letzten bekannten Anschrift wenden. Das sollte aber schriftlich oder durch persönliches Erscheinen geschehen, und Du musst ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen. Dann bekommst Du auch die Auskunft, die allerdings gebührenpflichtig ist. Diese gebühren halten sich aber in Grenzen, das letzte Mal (ist allerdings schon einige Jahre her) habe ich bei uns drei Euro an Gebühren bezahlt.

Das einfachste wäre einen Brief an seine alte Adresse zu schreiben mit dem Hinweis für den Postboten"wenn verzogen bitte mit neuer Anschrift zurück".
Baiana am 12. April 2008 11:16 Von der alten gemeldeten Adresse aus scheint nichts mehr zu gehen. In das Haus des 2. Wohnsitzes kommt die Post nicht mehr rein (Briefkästen im Hausflur), da die Person das Haustürschloss gewechselt hat und die Post keinen Schlüssel mehr hat (Mehrfamilienhaus, in dem diese Person als letzte noch eine Wohnung hat - und selbst Besitzer des Hauses ist).
Discoopa am 12. April 2008 11:25 Aber vielleicht hat er/sie ja einen Nachsendeantrag gestellt.
Baiana am 12. April 2008 11:57 Kein Nachsendeauftrag, das Schreiben kam zurück mit dem Hinweis, dass die Postbotin nicht ins Haus kommt und keine andere Adresse angegeben wurde.

Es ist grundsätzlich möglich, über das Einwohnermeldeamt die aktuelle Anschrift herauszufinden. Das setzt aber voraus, daß Du ein berechtigtes Interesse nachweisen kannst.
Baiana am 12. April 2008 11:21 Oh ja - das kann ich. Laufendes Strafverfahren sollte ausreichen. Wie lange dauert das, bis das Amt reagiert? Muss das schriftlich geschehen? Besser gleich durch den Anwalt (würde länger dauern, da der erst informiert werden muss) oder kann ich das auch selbst machen?
Kostet es etwas (die Kosten würden dem Betreffenden vermutlich eh in Rechnung gestellt)?
WolfRichter am 12. April 2008 11:33 Ob ein laufendes Strafverfahren ausreicht ist Tatfrage. Besser sind zivilrechtliche Ansprüche. (Die sich natürlich häufig aus strafbaren Handlungen ergeben.)
Es muß schriftlich geschehen; ein Anwalt ist ratsam, aber nicht zwingend.
Die Reaktionszeit ist von Amt zu Amt unterschiedlich. (Zwischen zwei Tagen und zwei Monaten.)
Über die Kosten kann ich nichts sagen: Habe entsprechende Anfragen nur in dienstlicher Funktion gemacht und dann natürlich nichts bezahlt.
Baiana am 12. April 2008 11:57 Zivilrechtliche Ansprüche bestehen ebenfalls. Vermutlich geht es über Anwalt schneller - ganz ganz recht herzlichen Dank!
Viele Städte haben ein Adressbuch. In diesem ist jeder verzeichnet, der über 18 ist und dem Eintrag nicht widersprochen hat (macht fast niemand und hat nichts mit dem Telefonbucheintrag zu tun). Darin sind alle nach Namen, Vornamen und Straßen sortiert. So ein Adressbuch ist im Buchhandel erwerbbar oder kann in Bibliotheken eingesehen werden. Das ganze nützt aber nur etwas, wenn derjenige sich auch umgemeldet hat und schon länger als ein Jahr dort wohnt
Baiana am 12. April 2008 12:25 Nun, es widersprechen dort schon einige (ich selbst zum Beispiel auch), und die Person wohnt noch nicht seit einem Jahr in dem neuen Ort. Trotzdem Danke für den Hinweis!
So weit ich informiert bin, darf das Einwohnermeldeamt wegen des Datenschutzes die Adressen nur der Polizei und der GEZ aushändigen. Hast du es schon mal bei der Auskunft versucht?
Baiana am 12. April 2008 11:17 Ja, das habe ich auch gehofft - aber als ich mich umgemeldet habe, habe ich mal nachgefragt und sie sagten, dann sie die neue Adresse an jeden herausgeben dürfen, wenn man mit zwei Angaben ankommt. Man könne dem auch nicht widersprechen.
Meine Frage ist, wielange das dauern wird und ob das etwas kostet? Bzw. könnte ein Anwalt über das Einwohnermeldeamt die neue Adresse herausbekommen?
Ne es gibt auch bei den meisten Städen und Gemeinden öffentliche Adressbücher. In denen stehen Namen, Vornamen, Straße und Hausnummer. Darin stehen alle über 18, wenn sie dem Eintrag nicht widersprochen haben. Da dies fast keiner weiß, widerspricht auch kaum jemand

Baiana am 12. April 2008 11:15 Ähm, danke für den Hinweis, hilft anderen vielleicht...
Das habe ich selbstverständlich schon versucht!! Im Internet ist die Person nicht zu finden. (stimmt, der Teil meiner Antwort ist gefressen worden).

Ich würde mal ins Telefonbuch sehen.
Schau mal hier: http://www.telefonbuch.de/
Baiana am 12. April 2008 11:19 Nein, nein - online absolut unsichtbar.

nach neuem melderecht braucht man für eine einfache meldeauskunft keinen berechtigten grund mehr, nur für eine erweiterte auskunft.
bei der einfachen meldeauskunft erhält man lediglich die adresse, wo der mensch jetzt gemeldet ist.
bei der erweiterten auskunft bekommt man mehr angaben, wie alle bisherigen adressen, familienstand ect.
für eine einfache meldeauskunft braucht man sich nur auf die seite des ortes, der letzten bekannten anschrift einklicken, dort beim einwohnermeldeamt das anfrageformular für die einfache meldeauskunft ausfüllen und abschicken.
dann bekommt man eine rückmail, oder wahlweise post mit der angabe der kontonummer der gemeinde um die kosten zu überweisen.
sind die gebühren auf deren konto eingegangen kann man auch wahlweise die neue meldeadress per mail oder post erhalten.
Wenn derjenige eine Auskunftssperre hat beim Einwohnermeldeamt, bekommst Du die Adresse nicht ausser Du hast ein berechtigstes Interesse wie z. B. einen pfändbaren Titel. Die Person wird dann darüber informiert, das jemand seine Adresse will und hat zwei Wochen Zeit dagegen anzugehen. Nach Ablauf der 2 Wochen würdest Du dann benachrichtigt. Ansonsten... Vielleicht hast Du ja einen Freund bei der Polizei? Ansonsten einen privaten Schnüffler darauf ansetzen...
Super! Auf so eine einfache Lösung hoffe ich. Musstest Du die Anfrage schriftlich machen? Wie lange hat es gedauert, bis das Amt auf Deine Anfrage reagiert hat?
In der Stadtverwaltung füllt man einen Vordruck aus, legt 5 Euro dazu und bekommt nach 5 Minuten die Adresse. So einfach geht das.