Wie überprüft die Polizei meinen Führerschein, der vor 1999 ausgestellt worden ist?

4 Antworten

Alte Führerscheine sind nach wie vor bei der jeweiligen Führerscheinstelle registriert, der Zeitaufwand für eine polizeiliche Überprüfung ist dadurch natürlich wesentlich größer. Aus diesem Grund ist es auch ratsam, den Führerschein nicht zu "vergessen", denn die Polizei kann bis zur Bestätigung der Fahrerlaubnis die Weiterfahrt untersagen.

Meandor  09.04.2012, 15:47

Und es gibt ein Bußgeld wegen "nicht mitführens des Führerscheines" § 75 Nr. 4 FeV

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LondonerNebel  09.04.2012, 15:59
@Meandor

Das kommt noch hinzu, wobei sich m. E. die Polizei ruhig öfter mal auf ihre Möglichkeit zu einer "kostenlosen" mündlichen Verwarnung besinnen könnte...

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na, denkst du, es gibt nur die ZEFR??? jeder führerschein ist ja irgendwann mal ausgestellt worden, und zwar in der zuständigen führerscheinstelle. und spätestens da sind auch die nötigen infos gespeichert, abfragbar über das KBA. die ZEFR ist ja nur EINE datenbank, es gibt ja noch andere...und auf dies hat die polizei auch zugriff.

user2492 
Fragesteller
 09.04.2012, 19:22

Habe es schon gewußt, es gibt viele Datenbanken. ZEFR ist aber keine Polizeidatenbank. Und außerdem ist die Polizei nicht schnell genug dafür, wenn mal eine Frage auftaucht, ob ein alter Führerschein wirklich einer ist, oder ein Führerschein aus einem EU Land wirklich ausgestellt worden ist. Mit EUCARIS wird der Datenaustausch 2013 von Daten aus EU Ländern auch nicht sicherer.

Hilft niemand der Polizei?

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colt1212  10.04.2012, 17:29
@user2492

helfen , na wie denn??? kostet doch alles geld, was man lieber woawnders verschwendet, als in die innere sicherheit und vor allem in die polizei zu investiren. und ohne moss nix los.....kein personal, keine ausrüstung etc. und ohne das alles muss die polizei mit dem arbeiten, was da ist......beschämend..

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user2492 
Fragesteller
 12.04.2012, 14:37
@colt1212

Ich dachte daran die Karteikarten einzuscannen und zu digitalisieren. Sämtliche Datenformate anderer Systeme lassen sich eigentlich kostengünstig anpassen und erhaltende Daten mit ZEFR oder EUCARIS genausogut abfragen. So gesehen gibt es genug Rationalisierungspotential und man könnte Personal bei der Polizei und der anderen Behörden abbauen.

Da muß ich auch kein Unternehmensberater sein, um zu er kennen, dass sich die Kosten innerhalb eines Jahres amortisieren werden.

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colt1212  13.04.2012, 19:28
@user2492

aber erstmal muss man ja zeit und geld investieren, damit das alles eingescannt wäre, und das ist denen da oben wieder zu teuer. ich sage ja, die geben ihr geld leiber für andere dinge aus, als für das, was wirklich wichtig ist. in prinzip gebe ich dir da ja recht, aber mach das mal den entscheidungsträgern klar....und das kompetenzgerangel dann wieder. solange die politiker und bürohengste das alles blockieren, wird das leider wohl nichts, die erkennen den sinn dahinter nicht...

man könnte soviels machen , grad im bereich innere sicherheit, beo der po0lizei und anderen polizeiobehörden, aber wenn immer alles von oben blockiert wird, mit oft den dollsten begründungen, wird das leider nix....und ich könnte bei sowas an die dekce springen..

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Die Polizei kann deinen vor 1999 erworbenen Führerschein anhand deiner darin enthaltenen Daten überprüfen, da zum Beispiel die ausstellende Behörde darin auftaucht und die hat alle deine Daten natürlich gespeichert,

Die alten Führerscheine (rosa oder grau) sind nur bei der ausstellenden Behörde registriert.

Die Überprüfung funktioniert wie bei allen anderen Dokumenten auch .. in die Hand nehmen .. fühlen, angucken, lesen ..

Wenn der Besitzer eines solchen Führerscheins, ihn nicht mitführt und kontrolliert wird, ist die Überprüfung leider nicht so leicht wie bei den Leuten, denen nach 1999 ein Führerschein ausgestellt wurde. Zunächst wird im Verkehrszentralregister (VZR) überprüft, ob es einen Negativeintrag zu der kontrollierten Person gibt (z.B. Entziehung der Fahrerlaubnis / Sperrfrist). Gibt es Zweifel, dass die Person tatsächlich einen gültigen Führerschein hat, kann während der Bürozeiten bei der jeweiligen Fahrerlaubnisbehörde nachgefragt werden. Außerdem wird i.d.R. eine Mängelkarte ausgestellt mit der Aufforderung, den Führerschein innerhalb einer bestimmten Frist vorzuzeigen. Wird der Führerschein beim Führein eines Kfz nicht mitgeführt, ist dies eine Ordnungswidrigkeit, die mit 10,-EUR Geldbuße geahndet werden kann.