Ich diskutiere gerade mit einem Kollegen. Ist das wahr, dass ich auch eine Strafe bekomme, wenn ein Mitfahrer im Dienstauto eine Blitzerapp aktiv hat?

3 Antworten

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Ist das wahr, dass ich auch eine Strafe bekomme, wenn ein Mitfahrer im Dienstauto eine Blitzerapp aktiv hat?

Je nachdem...

Wenn der einfach nur auf der Rückbank sitzt, stillschweigend auf seine Blitzer-App schaut und sich innerlich drüber totlacht dass du jetzt gleich in nen Blitzer fährst, nicht.

Wenn er auf dem Beifahrersitz sitzt und dir das Display zeigt, demzufolge gleich ein Blitzer kommt oder dir sagt "Achtung, laut meiner App kommt gleich ein Blitzer", dann nutzt du als Fahrer die Informationen dieser Warn-App.

Es gibt natürlich die kleine Problematik der Beweisbarkeit.

Aber wenn ich Kollegen im Auto mitnehme, dann kann ich während der Fahrt nicht kontrollieren, was auf der Rückbank auf den Handys abläuft.

Richtig, aber du hast z.B. die Hoheit darüber, dass während der Fahrt geschwiegen wird. Sprich, dass nicht jemand von der Rückbank dir mitteilt, was er auf seiner App sieht.

(Genauso, wie ich auch nicht wissen kann, was für "Substanzen" die im Rucksack mitführen. Angeblich bin ich auch bei sowas Schuld.)

Vom Grundsatz her erstmal ja. Der Fahrzeugführer ist für sein Fahrzeug mit allem drum und dran verantwortlich. Welche Substanzen du in deinem Auto transportierst oder nicht, liegt genauso in deiner Verantwortung, wie die Frage ob ein Warndreieck im Auto ist oder nicht und ob du nicht überladen bist. Wenn du dir nicht sicher bist, ob alles korrekt ist, darfst du halt nicht losfahren.

Es gibt bei Mitfahrern aber den Ausweg, dass diese klar sagen "das ist meins und der Fahrer wusste nichts davon". Dann bist du als Fahrer raus aus der Verantwortung. Stellt sich halt die Frage, ob deine Mitführer das so problemlos zugeben.

dvdfan 
Fragesteller
 20.04.2024, 17:36

Mein Kumpel (Berufskraftfahrer) meinte noch, das die Polizei zwischen "Familienmitgliedern" und "Fremden" (dazu zählen auch Kollegen) unterscheidet.

Bei "Fremden" darf ich garnicht den Tascheninhalt kontrollieren und habe deshalb nichts mit dem Inhalt zu tun. Der Transport obliegt weiterhin dem Fremden.

(Sonst würden bereits alle Taxifahrer und Busfahrer weggesperrt sein.)

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Solange das Gerät des Beifahrers für dich nicht sichtbar neben dir liegt ist es uninteressant. Es gab ein Urteil wo das Gerät vom Beifahrer voll sichtbar an einer Handy Halterung an der Frontscheibe hing. Das ging dem Gericht dann doch zu weit.

Mal davon abgesehen dass das eh nicht bewiesen und geahndet werde kann - nein. Nur der Beifahrer bekommt ne Strafe. Seit Neustem.

dvdfan 
Fragesteller
 19.04.2024, 12:25

Ich hatte was gehört, dass der Fahrer einen Punkt kassiert.

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