Wie sollte man damit behördnlich umgehen, wenn Staatsbedienstete sich mit einem Problem in ihrem Arbeitsumfeld an die Presse wenden?

4 Antworten

Sollen sie tun.

Behörden sollten sowieso nur in seltenen Ausnahmen Dinge geheim halten (also abgesehen von persönlichen Daten natürlich).

Die Presse kann durchaus eine sinnvolle Option sein.

Da andere hier schreiben, dass das strafbar wäre: Die Strafbrakeit gehört abgeschafft wo sie fehl am Platze ist.
Derzeit kann man sich aber auch so an die Presse wenden, sofern man der Kontaktperson vertraut, denn rein rechtlich können Pressemitarbeiter ihre Quellen verheimlichen und sind nicht zu gerichtlichen Aussagen diesbezüglich verpflichtet.

Gerade im Staatsdienst in Loyalität unabdingbar gefordert und bei Zuwiderhandlung mit öffentlicher Bekanntmachung von internen Vorgängen droht schnell ein Strafverfahren.

Das sollte man also nicht tun. Da gilt es den Dienstweg einzuhalten, ob es einem gefällt oder nicht. Falls ein Vorgesetzter gar nicht reagiert, steht noch der Weg einer Dienstaufsichtsbeschwerde offen, aber eben nicht der direkte Weg an die Öffentlichkeit.

Ich habe deinen Fall jetzt durchgelesen? Was soll der Rektor der Schule schon machen, wenn Hakenkreuze in der Schule an die Wände geschmiert werden, als die Polizei zu beauftragen, damit sie die Urheber zu ermitteln?

Wenn handfeste Beweise vorliegen, kann man die besagten Schüler dann von der Schule verweisen.

Die Lehrer, die damit an die Presse gehen, ohne dass es mit der Schulleitung abgesprochen wurde, erwartet dann wohl ein Disziplinarverfahren und das zu recht

https://dejure.org/gesetze/StGB/86a.html

Das sind Straftaten . Ohne wenn und aber .


guitschee 
Fragesteller
 17.11.2023, 14:56

Was allerdings nichts mit der Frage zu tun hat, wie eine Behörde darauf reagieren sollte, dass es medienwirksam öffentlich gemacht wird.

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Dirndlschneider  17.11.2023, 15:02
@guitschee

Das ist auch irrelevant . Hier Straftat - da Polizei . Da gibt es kein wie auch immer geartetes " Reagieren " .

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