Wie sind die Gemeinsamkeiten der heutigen Demokratie und der Attische Demokratie?

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Anscheinend geht es um einen Vergleich zwischen antiker Demokratie (athenische Demokratie) und moderner Demokratie (Demokratie heutzutage, z. B. in der Bundesrepublik Deutschland)

Die antike Demokratie (athenische Demokratie) war eine direkte Demokratie. Die moderne Demokratie (Demokratie heutzutage), oft in großen Flächenstaaten mit einer hohen Bevölkerungszahl, ist dagegen gewöhnlich in der Hauptsache eine indirekte, repräsentative Demokratie (wobei Abstimmungen als Volksentscheid/Referendum in einem gewissen Ausmaß hinzukommen können, aber die Bürger(innen) vor allem durch Stimmgabe für Parteien bzw. Kandidaten/Kandidatinnen Entscheidungen treffen können).

Gemeinsamkeiten liegen in dem, was Merkmale der Demokratie sind und in der athenischen Demokratie vorhanden war.

  • Volkssouveränität: Das Volk (der Demos) war mit seinen Beschlüssen und Urteilen (in der Volksversammlung und in Gerichten, die von Leuten aus dem Volk besetzt wurden) ausschlaggebend. Maßnahmen wurden als Entscheidung des Volkes legitimiert.
  • Abstimmungen: In der Volksversammlung, in Gerichten und im Rat der 500 wurde abgestimmt.
  • Mehrheitsprinzip: Die Mehrheit der Stimmen entschied. gleiches formales Gewicht der Stimmen: ein Mann/Bürger - eine Stimme
  • Wahlen: In der athenischen Demokratie der Antike gab es für einige Ämter, die besondere Fähigkeiten erforderten (z. B. die 10 Strategen, Architekten und Bauaufseher, hohe Finanzbeamte), Wahlen.
  • Freiheit und Gleichheit als zentrale Grundsätze und tragende Ideen: In der athenischen Demokratie waren Freiheit und Gleichheit wichtige Prinzipien und Werte. Sie wurden von Zeitgenossen mit der Demokratie verbunden. Aristoteles, Politik 4, 4, 1291 b: „Wenn nämlich die Freiheit am meisten in der Demokratie vorhanden ist, wie einige annehmen, und die Gleichheit, so dürfte es sie am meisten da geben, wo alle zusammen in gleicher Weise besonders gemeinsam an der Verfassung teilhaben. Weil aber die Mehrzahl das Volk ist, entscheidend aber das ist, was die Mehrheit beschließt, ist diese (Verfassung) notwendig eine Demokratie.“

Die politische Gleichheit (τὸ ἴσον = das Gleiche) war sehr grundlegend, auch die Redefreiheit (so konnte jeder Bürger in der Volksversammlung sprechen) galt als ein Bestandteil von ihr.

Die Teilhabe (Partizipation) der Bürger an der Politik hatte große Bedeutung. Alle in einer Versammlung Wahlberechtigten hatten Antragsrecht. Jeder konnte einen Vorschlag machen und seine Meinung äußern.

  • öffentliche Diskussion politischer Fragen: Politische Fragen konnten öffentlich diskutiert werden.
  • Verantwortlichkeit der Regierenden: Es gab eine Pflicht zur Rechenschaftsablegung nach Ausübung politischer Ämter und die Möglichkeit von Anklagen bei Verstößen.
  • Bindung an Recht: Das politische Vorgehen war an rechtliche Bestimmungen gebunden.